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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Konventionierte, den Ansässigen vorbehaltene und preisgebundene Wohnungen

Laut Artikel 39, Absatz 7 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 veröffentlichen die Gemeinden im Bürgernetz des Landes eine Liste der Wohnungen, welche im Sinne des Artikels 39 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 den Ansässigen vorbehalten sind, der preisgebundenen Wohnungen im Sinne des Artikels 40 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 und der konventionierten Wohnungen im Sinne des Artikels 79 des Landesgesetzes Nr. 13/1997.

Gemäß Artikel 39, Absatz 8 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 aktualisieren die Gemeinden diese Liste innerhalb 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres.