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Anleitung zur korrekten Wahläußerung - Parlamentswahlen vom 13. Mai 2001



Abgeordnetenkammer - EINMANNWAHLRECHT
ROSA STIMMZETTEL

 

 

A. Der Wähler/ die Wählerin gibt seine/ ihre Stimme, indem er/ sie den Nachnamen und Vornamen des bevorzugten Kandidaten mit einem Bleistift durch nur ein Zeichen markiert;
 
 


 
  B. Man kann auch wählen, indem man das Unterscheidungssymbol des bevorzugten Kandidaten durch nur ein Zeichen markiert.  
 


 

C. Eine andere Möglichkeit besteht in der Markierung einer der Unterscheidungssymbole des bevorzugten Kandidaten durch nur ein Symbol mit dem Bleistift.

 
 


 
 

D. Die Wahl eines Kandidaten durch nur ein Zeichen in der Zelle, welche Nachnamen und Vornamen beinhaltet, ist auch gültig.

 
 
 


Andere Zeichen oder Angaben sind verboten

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Abgeordnetenkammer - VERHÄLTNISWAHLRECHT
GRAUER STIMMZETTEL
  A. Der Wähler/ die Wählerin gibt seine/ ihre Stimme, indem er/ sie nur ein Zeichen auf dem Unterscheidungssymbol der bevorzugten Liste mit dem Bleistift setzt;  
 


 

B. Es reicht auch ein einziges Zeichen auf dem Nachnamen und Vornamen des Kandidaten aus der bevorzugten Liste.  
 
 



 
 

C. Eine andere Möglichkeit besteht in der Markierung durch nur ein Zeichen des Nachnamens und Vornamens der Kandidaten aus der bevorzugten Liste;

 
 



 
 

D. Die Wahl durch nur ein Zeichen in der Zelle, welche das Unterscheidungssymbol der bevorzugten Liste beinhaltet, ist auch gültig;

 
 

 


Andere Zeichen oder Angaben sind verboten

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 Der Senat
GELBER STIMMZETTEL
 

A. Der Wähler/ die Wählerin gibt seine/ ihre Stimme, indem er/ sie den Nachnamen und Vornamen des bevorzugten Kandidaten durch nur ein Zeichen markiert;

 
 


 

B. Die Wahl durch nur ein Zeichen auf dem Nachnamen und Vornamen des bevorzugten Kandidaten, ist auch gültig;  
 


 
 

C. Die Wahl eines Kandidaten durch nur ein Zeichen in der Zelle, welche Nachnamen und Vornamen beinhaltet, ist auch gültig.

 
 
 


Andere Zeichen oder Angaben sind verboten

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Quelle:Innenministerium
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