Abgeordnetenkammer
- EINMANNWAHLRECHT
ROSA STIMMZETTEL |
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A.
Der Wähler/ die Wählerin gibt seine/ ihre Stimme,
indem er/ sie den Nachnamen und Vornamen des bevorzugten Kandidaten
mit einem Bleistift durch nur ein Zeichen markiert;
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B.
Man kann auch wählen, indem man das Unterscheidungssymbol
des bevorzugten Kandidaten durch nur ein Zeichen markiert. |
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C.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Markierung einer
der Unterscheidungssymbole des bevorzugten Kandidaten durch
nur ein Symbol mit dem Bleistift.
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D.
Die Wahl eines Kandidaten durch nur ein Zeichen in der Zelle,
welche Nachnamen und Vornamen beinhaltet, ist auch gültig.
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Andere
Zeichen oder Angaben sind verboten
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