Home | Anleitung zur Wahl |
Wann wird gewählt? | |
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Die Wahlsitze sind am 7. Oktober von 6.30 bis 22.00 Uhr geöffnet. |
Zum Wählen brauchen Sie Ihren Wahlausweis! | |
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Zusätzlich
zum Personalausweis muss auch der Wahlausweis am Wahlsitz vorgezeigt werden. Die Wahlzettel werden nicht wie gewohnt ins Haus gebracht. |
Wahlausweis |
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Der Wahlausweis wurde bereits bei den Parlamentswahlen im Frühling 2001 benutzt und ist für 18 Wahlgänge gültig.
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Bestimmungen zum Referendum | |
Es handelt sich um
ein bejahendes Referendum zum Gesetzestext und nicht wie gewohnt um ein
abschaffendes Referendum:
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Bei diesem Referendum gibt es kein "Quorum". D.h. am 7. Oktober wird keine Mindestbeteiligung erforderlich sein. | |
Die Änderung wurde von beiden Kammern angenommen. Im zweiten Wahlgang konnte die erforderliche 2/3 Mehrheit jedoch nicht erreicht werden, sodass ein Referendum beantragt wurde. |
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Formulierung der Fragestellung im Wahlzettel | |
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"Sind Sie für die Genehmigung des Wortlauts vom Verfassungsgesetz betreffend "Abänderungen im V. Titel des II. Teiles der Verfassung", der vom Parlament genehmigt und im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 59 vom 12. März 2001 kundgemacht wurde?" |