Home Anleitung zur Wahl


  Wann wird gewählt?

 

Die Wahlsitze sind am 7. Oktober von 6.30 bis 22.00 Uhr geöffnet.
 
  Zum Wählen brauchen Sie Ihren Wahlausweis!

 

Zusätzlich zum Personalausweis muss auch der Wahlausweis am Wahlsitz vorgezeigt werden.
Die Wahlzettel werden nicht wie gewohnt ins Haus gebracht.
 

Wahlausweis

 

Der Wahlausweis wurde bereits bei den Parlamentswahlen im Frühling 2001 benutzt und ist für 18 Wahlgänge gültig.

  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unverwendbarkeit desselben, wenden Sie sich direkt auch am Wahltag selbst, an das Gemeindewahlsamt. Dort werden Sie durch Selbstbescheinigung des Verlustes oder durch Rückgabe des beschädigten Wahlausweises, auf Anfrage ein Duplikat oder eine Ersatzbescheinigung erhalten.
  • Sollte sich seit den Parlamentswahlen 2001 Ihr Wahlsitz verändert haben so müssten Sie von Ihrer Gemeinde einen Aufkleber mit diesbezüglichen Änderungen erhalten haben. Dieser ist auf den Wahlausweis anzubringen.
  • Haben Sie in der Zwischenzeit die Wohnsitzgemeinde gewechselt, so müssen Sie im Besitz eines neuen Wahlzettels sein. Dieser wird Ihnen von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde ausgestellt.
   
  Bestimmungen zum Referendum
 

Es handelt sich um ein bejahendes Referendum zum Gesetzestext und nicht wie gewohnt um ein abschaffendes Referendum:
D. h.:

  • wenn "JA" die Mehrheit erlangt: wird das Gesetz erlassen, veröffentlicht und tritt in Kraft.
  • wenn "NEIN" die Mehrheit erlangt: wird der Erlaß des Gesetzes aufgeschoben und kann nur in einem völlig neuen Entwurf Gegenstand einer erneuten Abstimmung werden.
  Bei diesem Referendum gibt es kein "Quorum". D.h. am 7. Oktober wird keine Mindestbeteiligung erforderlich sein.
 

Die Änderung wurde von beiden Kammern angenommen. Im zweiten Wahlgang konnte die erforderliche 2/3 Mehrheit jedoch nicht erreicht werden, sodass ein Referendum beantragt wurde.

 
  Formulierung der Fragestellung im Wahlzettel

 

"Sind Sie für die Genehmigung des Wortlauts vom Verfassungsgesetz betreffend "Abänderungen im V. Titel des II. Teiles der Verfassung", der vom Parlament genehmigt und im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 59 vom 12. März 2001 kundgemacht wurde?"