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  Thema des Referendums

 

Am 7. Oktober werden die Bürger aufgerufen Ihre Stimme zur "Änderung des Titel V im II. Teil des Verfassungstextes" abzugeben.
Die Änderungen beinhalten die Zuweisung von neuen Funktionen und Befugnissen an die Regionen, Provinzen, Gemeinden und Großstädte.
Es handelt sich um einen ersten Schritt zur Einführung eines föderalistischen Systems in Italien.

  • sollte JA die Mehrheit erlangen, verbleiben dem Staat die exklusiv als solche vorgesehenen staatlichen Kernkompetenzen. Diese sind in der untenstehenden Liste angegeben. In den anderen Bereichen wird die gesetzgebende Gewalt, unter Beachtung der vom Staat vorgegebenen generell gültigen Bestimmungen, den Regionen übertragen.
  • sollte NEIN die Mehrheit erlangen, wird der bestehende Verfassungstext nicht modifiziert. Die aktuelle Situation wird beibehalten.

Die Änderung des Verfassungstextes beinhaltet für die restlichen Regionen Italiens eine radikale Neugestaltung zur Selbstverwaltung der Regionen. Für die Regionen mit bestehendem Autonomiestatut würde es eine zusätzliche Erweiterung der lokalen Kompetenzen bedeuten.

Für die Autonome Provinz Bozen würde ein positiver Ausgang des Referendums u.a. folgende Änderungen beinhalten:

  • die Abschaffung der Legitimitätskontrollen von Seiten des Staates für die Verwaltungsakte des Landes;
  • die Bezeichnung AltoAdige/ Südtirol würde amtlich werden;
 
  Die Zuständigkeiten des Staates im Falle der Befürwortung des Referendums
 

Im Falle der Befürwortung des Referendums, verblieben dem Staat die exklusiv als solche vorgesehenen staatlichen Kernkompetenzen. D.h.:

  • Die Außenpolitik und die Regelung der internationalen Beziehungen des Staates; die Beziehungen zur Europäischen Union, die Gewährung von Asylrecht und die Behandlung der Rechtssituation nicht europäischer Staatsbürger;
  • Einwanderung;
  • Interne Beziehungen zwischen Republik und Glaubensbekenntnissen;
  • Die nationale Verteidigung und das Heer, die staatliche Sicherheit, Waffen, Munitionen und Sprengstoffe;
  • Währung, Schutz der Ersparnisse und der Finanzmärkte, Regulierung des Wettbewerbs, das Währungssystem, das Abgabensystem;
  • Staatsorgane und diesbezügliche Wahlbestimmungen, Referenden auf nationaler Ebene, Wahlen des europäischen Parlaments;
  • Organisation und Verordnungen zur Staatsverwaltung, sowie der nationalen öffentlichen Körperschaften;
  • Öffentliche Ordnung und Sicherheit, mit Ausnahme der lokalen Verwaltungspolizei;
  • Staatsbürgerschaft, Zivilstand und Meldeämter;
  • Rechtssprechung und Gerichtsordnung, Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht;
  • Bestimmung der Mindesteinstufung für Zivil- und Sozialleistungen auf nationaler Ebene;
  • Allgemeine Bestimmunen im Bildungswesen;
  • Sozialvorsorge;
  • Wahlordnung, Regierungsorgane und Kernkompetenzen der Gemeinden, Provinzen, Regionen und Metropolstädte;
  • Zollwesen, Schutz der Grenzübergänge, grenzübergreifende Schutzvorkehrungen;
  • Gewichte, Größen und Zeiteinheiten. Koordination von Informationen und Statistiken die von staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltungen erhoben wurden. Koordination geistiger Arbeiten;
  • Umweltschutz, Schutz der Kulturgüter und des Ökosystems;

In allen anderen Bereichen wird den Regionen die gesetzgebende Gewalt, unter Beachtung der vom Staat vorgegebenen generellen Bestimmungen übertragen.

   
  Die Verfassung und die vorgeschlagenen Änderungen (zum Download)
 

Abänderungen im V. Titel des II. Teiles der Verfassung