|
Am 7. Oktober werden die Bürger
aufgerufen Ihre Stimme zur "Änderung des Titel V im II. Teil
des Verfassungstextes" abzugeben.
Die Änderungen beinhalten die Zuweisung von neuen Funktionen
und Befugnissen an die Regionen, Provinzen, Gemeinden und Großstädte.
Es handelt sich um einen ersten Schritt zur Einführung eines föderalistischen
Systems in Italien.
- sollte JA die Mehrheit
erlangen, verbleiben dem Staat die exklusiv als solche vorgesehenen
staatlichen Kernkompetenzen. Diese sind in der untenstehenden Liste
angegeben. In den anderen Bereichen wird die gesetzgebende Gewalt, unter
Beachtung der vom Staat vorgegebenen generell gültigen Bestimmungen,
den Regionen übertragen.
- sollte NEIN die Mehrheit
erlangen, wird der bestehende Verfassungstext nicht modifiziert.
Die aktuelle Situation wird beibehalten.
Die Änderung des Verfassungstextes
beinhaltet für die restlichen Regionen Italiens eine radikale Neugestaltung
zur Selbstverwaltung der Regionen. Für die Regionen mit bestehendem
Autonomiestatut würde es eine zusätzliche Erweiterung der lokalen
Kompetenzen bedeuten.
Für die Autonome Provinz
Bozen würde ein positiver Ausgang des Referendums u.a. folgende Änderungen
beinhalten:
- die Abschaffung der Legitimitätskontrollen
von Seiten des Staates für die Verwaltungsakte des Landes;
- die Bezeichnung AltoAdige/
Südtirol würde amtlich werden;
|
|
Im Falle der Befürwortung
des Referendums, verblieben dem Staat die exklusiv als solche vorgesehenen
staatlichen Kernkompetenzen. D.h.:
- Die Außenpolitik
und die Regelung der internationalen Beziehungen des Staates; die Beziehungen
zur Europäischen Union, die Gewährung von Asylrecht und die
Behandlung der Rechtssituation nicht europäischer Staatsbürger;
- Einwanderung;
- Interne Beziehungen zwischen
Republik und Glaubensbekenntnissen;
- Die nationale Verteidigung
und das Heer, die staatliche Sicherheit, Waffen, Munitionen und Sprengstoffe;
- Währung, Schutz der
Ersparnisse und der Finanzmärkte, Regulierung des Wettbewerbs,
das Währungssystem, das Abgabensystem;
- Staatsorgane und diesbezügliche
Wahlbestimmungen, Referenden auf nationaler Ebene, Wahlen des europäischen
Parlaments;
- Organisation und Verordnungen
zur Staatsverwaltung, sowie der nationalen öffentlichen Körperschaften;
- Öffentliche Ordnung
und Sicherheit, mit Ausnahme der lokalen Verwaltungspolizei;
- Staatsbürgerschaft,
Zivilstand und Meldeämter;
- Rechtssprechung und Gerichtsordnung,
Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht;
- Bestimmung der Mindesteinstufung
für Zivil- und Sozialleistungen auf nationaler Ebene;
- Allgemeine Bestimmunen
im Bildungswesen;
- Sozialvorsorge;
- Wahlordnung, Regierungsorgane
und Kernkompetenzen der Gemeinden, Provinzen, Regionen und Metropolstädte;
- Zollwesen, Schutz der
Grenzübergänge, grenzübergreifende Schutzvorkehrungen;
- Gewichte, Größen
und Zeiteinheiten. Koordination von Informationen und Statistiken die
von staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltungen erhoben wurden.
Koordination geistiger Arbeiten;
- Umweltschutz, Schutz der
Kulturgüter und des Ökosystems;
In allen anderen Bereichen
wird den Regionen die gesetzgebende Gewalt, unter Beachtung der vom Staat
vorgegebenen generellen Bestimmungen übertragen.
|