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La nuova Rete civica dell’Alto Adige

Cultura tedesca > Incentivazione degli artisti

Un servizio della Provincia di Bolzano

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Descrizione generale

Questo servizio viene offerto dalla ripartizione cultura tedesca. Le informazioni seguenti sono disponibili in lingua tedesca.

Gefördert werden können folgende Vorhaben Kunstschaffender:

  1. Künstlerische Projekte,
  2. Studienaufenthalte,
  3. Teilnahme an Workshops, Ausbildungskursen, Ausbildungslehrgängen und ähnlichen Initiativen, ausgenommen die reguläre Hochschul- und Akademieausbildung.

Kunstschaffende der deutschen Sprachgruppe können um Projektbeiträge, ergänzende Beiträge, Beihilfen für Kunstschaffende und Arbeitsstipendien ansuchen.

Die Förderungen können bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben betragen. Beihilfen und Arbeitsstipendien dürfen den Höchstbetrag von 20.000 € nicht überschreiten.

Anspruch haben Kunstschaffende der deutschen Sprachgruppe, die aus Südtirol stammen oder ihre Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ausüben.
  1. Förderantrag
  2. ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Zeitplan
  3. detaillierter Kostenvoranschlag
  4. Finanzierungsplan
  5. Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens
  6. Lebenslauf, aus dem die künstlerische Ausbildung und Laufbahn hervorgeht
  7. Ersatzerklärung, aus der die Einschreibung oder Einladung hervorgeht (nur im Zusammenhang mit Ausbildungen erforderlich)

Das Formular hierzu finden Sie im Anhang.

Stempelsteuer von 16 € in Form einer entsprechenden Marke auf dem Förderantrag.

Landesgesetz Nr. 9 vom 27. Juli 2015: Landeskulturgesetz.

Beschluss der Landesregierung vom 9. August 2016, Nr. 886, Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich für die deutsche Sprachgruppe sowie von Publikationen und verlegerischer Tätigkeit für die deutsche und ladinische Sprachgruppe (abgeändert mit Beschluss Nr. 153 vom 08.03.2022, Beschluss Nr. 819 vom 26.09.2023, Beschluss Nr. 935 vom 24.10.2023 und Beschluss Nr. 1172 vom 17.12.2024).

Alle Anträge auf Förderung werden von einer Kommission begutachtet. Die Gewährung der Förderung erfolgt mit Dekret des Direktors der Abteilung Deutsche Kultur. Die Entscheidung und eventuelle Förderhöhe wird vom Amt für Kultur schriftlich mitgeteilt.

Bei Änderung des Verwendungszwecks oder Reduzierung der zugelassenen Ausgaben muss dem Amt für Kultur ein entsprechend begründeter Antrag gestellt werden. Wird das geförderte Vorhaben nicht oder nur teilweise durchgeführt, ist dies ebenfalls mitzuteilen. In diesem Fall wird der Beitrag anteilsmäßig gekürzt.

In außerordentlichen Fällen kann innerhalb 30. September des Bezugsjahres der kulturellen Tätigkeit um eine ergänzende Förderung angesucht werden.

Auf gedruckten und digitalen Medien, die in Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben hergestellt werden, muss auf die finanzielle Unterstützung der Südtiroler Landesregierung, Abteilung Deutsche Kultur, hingewiesen werden. Das Förderlogo zum Herunterladen finden Sie im Anhang.

Für die Auszahlung der gewährten Förderung können Sie den jeweils zutreffenden Antrag im Anhang verwenden.

Gemäß Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, Artikel 2, Absatz 3 werden jährlich Stichprobenkontrollen im Ausmaß von 6% der ausgezahlten Förderungen durchgeführt. In diesem Fall müssen die Begünstigten Rechnungen in Höhe der zugelassenen Ausgaben und die ausführliche Dokumentation über die durchgeführte Tätigkeit vorlegen.

Per maggiori informazioni la invitiamo a consultare il sito Web dell'istituzione competente dedicato a questo servizio.

Modulistica e allegati

Ultimo aggiornamento: 11/06/2025, 17:18