Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Rekurs im Bereich Rechtsmedizin

Ein Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Zu Favoriten hinzufügen

Allgemeine Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit, gegen den Befund des Ärztekollegiums der 1. Instanz im Bereich der Rechtsmedizin Beschwerde einzureichen. Die Rekursanträge werden von der Landeskommission für die Überprüfung der Beschwerden auf dem Gebiet der Rechtsmedizin behandelt und betreffen hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Genehmigung von Sonderparkscheinen für Invaliden

  • Genehmigung von Rehabilitationskuren

  • Befreiung von der Gurtpflicht

  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung eines Berufs

  • Dienstführerschein

  • Genehmigung von Vorschüssen auf die Abfertigung bei Ende des Arbeitsverhältnisses oder Zusatzrentenformen für Ausgaben im Gesundheitsbereich

  • Gesundheitsversorgung für Menschen mit schweren neurologischen Beeinträchtigungen

Formulare: Rekurs im Bereich der Rechtsmedizin

Wohnsitz in der Provinz Bozen.

Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist.

Rekursanträge für die Genehmigung eines Sonderparkscheins für Invaliden, Rehabilitationskuren und Befreiung von der Gurtpflicht sind kostenlos.

Die Kosten für Rekursanträge gegen den Befund der Ärztekommission zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung eines Berufs, für den Dienstführerschein, die Genehmigung von Vorschüssen auf die Abfertigung oder auf Zusatzrentenformen belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).

Sollte der Rekurssteller zweimal hintereinander ohne schriftliche Rechtfertigung nicht zu der von den ärztlichen Kommissionen festgelegten Untersuchung erscheinen, so wird dies als Verzicht angesehen und das zuständige Amt archiviert den Antrag endgültig.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Letzte Aktualisierung: 14.10.2024, 16:08