Beitrag für die Organisation von Sportveranstaltungen
Allgemeine Beschreibung
Das Land gewährt Beiträge für die Organisation von Sportveranstaltungen.
Der Antrag auf Beitrag für die Organisation von Sportveranstaltungen muss innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres, ausschließlich in elektronischer Form über den entsprechenden Online-Dienst in myCIVIS eingereicht werden. Dafür ist die digitale Identität (SPID oder auch elektronischer Personalausweis CIE) nötig. WICHTIG, sofern Sie über keine gültige Vertretung auf myCIVIS verfügen: Während eine Privatperson direkt mit ihrer eigenen digitalen Identität (SPID oder CIE) auf den Dienst zugreifen kann, muss für eine juridische Person – hierzu zählt auch ein Sportverein – eine Vertretung beantragt werden, um mit dieser auf den Dienst zugreifen zu können. Da die Anträge auf Vertretung vom zuständigen Amt kontrolliert und genehmigt werden, ist eine frühestmögliche Übermittlung erforderlich, um dann mit der genehmigten Vertretung den eigentlichen Antrag auf Beitrag fristgerecht vor dem 31. Jänner eingeben zu können. Diese Vertretung muss nur einmal beantragt werden und ist bis auf Zurücknahme oder Widerruf für die Dienste gültig.
Der Antrag auf Auszahlung des Beitrages muss innerhalb 30. Juni des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres, ausschließlich in elektronischer Form über den entsprechenden Online-Dienst in myCIVIS eingereicht werden, spätestens innerhalb Jahresende, ansonsten erlischt das Anrecht auf den Beitrag.
WICHTIG: Auszahlungsanträge, welche sich auf Beiträge beziehen, welche noch vor dem Jahr 2025 gewährt worden sind, müssen unter Verwendung der im Bereich „Formulare und Anlagen“ enthaltenen Vordrucke innerhalb der vorgesehenen Frist übermittelt werden.
Anspruchsberechtigte
- CONI/CIP-Sportfachverbände (FSN und FSP, DSA und DSP) und CONI/CIP-Sportförderungskörperschaften (EPS und EPP)
- Amateursportvereine
Nicht zugelassen werden
- Antragstellende, die in der Regel nicht mindestens ein Tätigkeitsjahr nachweisen
- Antragstellende ohne angemessene Eigenmittel
- Vorhaben einzelner Vereine, wenn die Teilnahme nicht auch für Nicht-Mitglieder offen ist
- Vorhaben mit evidenter Eigenfinanzierungskapazität, insbesondere durch hohe Teilnahme- oder Eintrittsgebühren
- Vorhaben mit zugelassener Ausgabe unter 5.000 €
- Veranstaltungen, die vor Einreichung des Antrags durchgeführt wurden oder begonnen haben
- werbewirksame, tourismus- und wirtschaftsrelevante Veranstaltungen, die ein Sponsoringabkommen mit dem Land vorsehen
- Veranstaltungen mit vorwiegendem Kurscharakter
- Veranstaltungen der Kategorie „Master“
- Schulsportveranstaltungen
- sich wiederholende Veranstaltungen ohne Bedeutung für Südtirol
- interne Wettkämpfe für Mitglieder
- Regional- und Landes- oder niederrangige Meisterschaften
- Vorbereitungsturniere
- Camps und Stages für Athletinnen und Athleten
- Anträge, die nicht termingerecht eingereicht werden
Der Antrag muss vollständig und ausschließlich in elektronischer Form über den entsprechenden Online-Dienst in myCIVIS ausgefüllt werden:
- Antragstellerin bzw. Antragsteller
- verschiedene Erklärungen (Richtigkeit der Angaben, Kommunikation mit dem Amt für Sport, allgemeine Unterlagen, Vorsteuereinbehalt)
- Informationen über die Körperschaft
- Programm der Veranstaltung
- Finanzierungsplan
Sofern keine Befreiung vorgesehen ist, ist eine Stempelmarke zu 16 € erforderlich.
- Landesgesetz vom 16. Oktober 1990, Nr. 19
Maßnahmen zugunsten des Sports - Beschluss vom 18. Oktober 2022, Nr. 745
Kriterien für die Gewährung von Förderugen im Bereich Sport und Freizeit
Abrechnung
In der Regel muss die Abrechnung innerhalb 30. Juni des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht werden. In jedem Fall muss sie innerhalb das auf die Beitragsgewährung folgende Jahr eingereicht werden, anderenfalls wird der Beitrag gekürzt.
Der Auszahlungsantrag muss vollständig und ausschließlich in elektronischer Form über den entsprechenden Online-Dienst in myCIVIS ausgefüllt werden:
- Antragstellerin bzw. Antragsteller
- Informationen über den gewährten Beitrag
- verschiedene Erklärungen (Richtigkeit der Angaben, Bestehen der Voraussetzungen, Verwirklichung, Belege, weitere Beiträge)
- Abschlussbericht
- effektive Ausgaben und Einnahmen – das Defizit darf nicht geringer als der gewährte Beitrag sein und dieser darf 80 % der Gesamtausgaben nicht überschreiten
Die Ausgabenbelege müssen
- den geltenden Gesetzesbestimmungen entsprechen
- auf den Namen der bzw. des Antragstellenden lauten,
- quittiert sein, mit Angabe des Datums der geleisteten Zahlung – es gilt das Kassenprinzip
Als Ausgaben zugelassen sind belegte ehrenamtliche Leistungen, im Maximalausmaß von 25% der abrechenbaren Ausgaben.
Nicht zulässig als Ausgaben sind:
- Lotteriepreise
- Spenden und andere Solidaritätsbeiträge
- Repräsentationsausgaben
- absetzbarer MwSt.-Betrag
- Passivzinsen
- Bilanzfehlbetrag der Vorjahre
- Abschreibungen
- Rückstellungen für zukünftige Ankäufe
- Verzugszinsen sowie Buß- und Strafgelder
- Ankauf von Gütern, die für den Wiederverkauf bestimmt sind
- Ausgaben, die mit der Zweckbestimmung des Förderbetrages nicht unmittelbar zusammenhängen,
- nicht ausreichend belegte und abgerechnete Ausgaben
- nicht direkt mit dem zur Förderung zugelassenen Vorhaben zusammenhängende Ausgaben
- Fahrtspesen sowie Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Materialspesen und andere Ausgaben, deren Höhe nicht angemessen ist
- vor dem Datum des Beitragsantrags getätigte Ausgaben
Die abzurechnende Summe entspricht 80% der im Beitragsantrag veranschlagten Gesamtausgabe.
Im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, ist die zuständige Landesverwaltung angehalten, stichprobenartige Kontrollen der genehmigten Anträge durchzuführen.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten – Information gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Autonome Provinz Bozen
Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1
39100 Bozen
E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB)
Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende:
E-Mail: dsb@provinz.bz.it
PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it
Zwecke der Verarbeitung
Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne des Landesgesetzes vom 16. Oktober 1990, Nr. 19 (Sport), des Landesgesetzes vom 25. November 1987, Nr. 29 (Sport CONI), bzw. des Landesgesetzes vom 8. Juli 1983, Nr. 22 (Freizeit), in geltender Fassung, angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Ressort Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport an seinem Dienstsitz.
Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger
Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: Aufsichtsbehörden, Staatsämter, Regionalämter, Landesämter.
Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Verordnung (EU) 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen
Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.
Verbreitung
Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer
Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person
Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 14.02.2025, 12:33