Beihilfen für die Außenmechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
- Mitglieder von Maschinenringen und zusammengeschlossene landwirtschaftliche Betriebe (mit rechtlicher Grundlage, z.B. Genossenschaften, usw.).
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Fraktionen und Agrargemeinschaften;
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akontorechnung oder Vertrag!) vor dem Einreichedatum des Gesuches;
- gebrauchte Maschinen und Geräte.
Gefördert wird der Ankauf von:
- Details im Merkblatt
Art der Beihilfe:
- Beiträge in einem Ausmaß von 20% für Betriebe mit mindestens 40 Erschwernispunkten und 30% für Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten des anerkannten Höchstpreises, ohne MwSt.
Zugangsvoraussetzungen und Bestimmungen:
- Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 2 Hektar Wiese oder Wechselwiese bearbeiten.
- Im Jahresdurchschnitt muss der Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/ha Futterfläche bzw. der Höchstviehbesatz, wie er gemäß der geltenden Fassung des Handbuches für das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen berechnet wird, eingehalten werden
Durchschnittliche Meereshöhe der Futterflächen Zulässiger maximaler GVE-Besatz (Jahresdurchschnitt)
und entsprechende Höhenerschwernispunkte (HP)
bis 1.250 m (= 22 HP) 2,5 GVE/ha
1.250 m – 1.500 m (= 23 – 29 HP) 2,2 GVE/ha
1.500 m – 1.800 m (= 30 – 39 HP) 2,0 GVE/ha
über 1.800 m (= 40 HP) 1,8 GVE/ha
- gleiche Maschinen und Geräte werden nur alle 15 Jahre zur Förderung zugelassen, außer bei Brandfällen und Fällen von Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, für Mähmaschinen gilt eine 10-Jahresfrist.
- Die Mindestinvestition beträgt 5.000,00 €, ohne MwSt.
- Für die Gewährung der Förderung muss ein Gesuch mit Kostenvoranschlag des Vorhabens und der Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments beigelegt werden
- Der Ankauf der Maschine muß innerhalb des laufenden Jahres mit den entsprechenden Dokumenten belegt werden.
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akontorechnung oder Vertrag) vor dem Einreichedatum des Gesuches sind von der Förderung ausgeschlossen
Zweckbestimmung u. Veräußerungsverbot:
- Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller, die Zweckbestimmung ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten
- bei Förderungen im Rahmen von Maschinenringen und zusammengeschlossenen landwirtschaftlichen Betrieben muss der Betrieb mindestens 40 überbetriebliche Arbeitsstunden abrechnen, davon mindestens 15 Stunden mit der geförderten Maschine, und zwar jährlich für die Dauer der Zweckbestimmung
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025, 15:45