Integrierte Umweltermächtigung IPPC
Allgemeine Beschreibung
IPPC (Integrated Pollution Prevention and Control) ist eine Strategie der EU zur Vermeidung und Verminderung der Verschmutzungen in Luft, Wasser und Boden durch neue und bestehende industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten mit hohem Verschmutzungspotenzial.
Zu diesem Zweck wurde die integrierte Umweltgenehmigung eingeführt.
Die Umweltagentur erlässt die integrierte Umweltermächtigung den Anlagen, welche eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben, die in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EG aufgelistet sind und nicht unter die staatliche Zuständigkeit fallen.
Die nichttechnische Zusammenfassung muss in deutscher und in italienischer Sprache verfasst werden.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
- Landesgesetz vom 13. Oktober 2017 Nr. 17, Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 04.08.2023, 10:13