Anerkennung der im Ausland geleisteten sanitären Dienste
Allgemeine Beschreibung
Im Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen kann um die Ausstellung der Bestätigung der Gleichwertigkeit des im Ausland geleisteten Dienstes im Gesundheitsbereich zwecks Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, sowie als bewertbarer Titel in denselben, angesucht werden.
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Italienische Staatsbürgerschaft (ansässig in der Autonomen Provinz Bozen), Staatsbürgerschaft eines Staates der Europäischen Union bzw. eines europäischen Staates mit einem bilateralen Abkommen (z.B. Schweiz)
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Geleisteter Dienst innerhalb der europäischen Union bzw. in einem europäischen Staat mit einem bilateralen Abkommen (z.B. Schweiz)
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Geleisteter Dienst in öffentlichen und privaten nicht Gewinn orientierten Gesundheitseinrichtungen und Stiftungen
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Berufsbild entsprechend dem Sanitätsstellenplan
- Ablichtung eines gültigen Ausweisdokumentes
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Dienstzeitbestätigung (siehe dazu den Leitfaden)
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Bestätigung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Ausland (siehe dazu den Leitfaden)
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Ablichtung des Facharztdiploms (betrifft nur ärztliches Personal)
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Ablichtung des quittierten F24 Vordruckes (falls die Stempelsteuer über den F24 Vordruck entrichtet wurde)
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Ablichtung des Kooperationsvertrages versehen mit der Erklärung „entspricht dem Original“ gemäß Art. 19 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 (falls zutreffend)
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelsteuer).
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Gesetz vom 10. Juli 1960, Nr. 735
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Gesetz vom 26. Februar 1978, Nr. 49
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Gesetzesdekret vom 08. April 2008, Nr. 59
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Gesetzesvertretende Dekret vom 31. März 1998, Nr. 112
Siehe Leitfaden
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 29.12.2024, 21:36