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Förderungen aus dem Landschaftsfonds

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Bei der Landesverwaltung wurde ein Landschaftsfonds eingerichtet, aus dem Beiträge für bestimmte Initiativen gewährt werden. Diese sollen dazu beitragen, die biologische und strukturelle Vielfalt von Landschaft und Natur langfristig zu erhalten und zu schützen. Gefördert wird außerdem die Pflege, die Erhaltung oder die Erneuerung schutzwürdiger Ensembles.

Dem Beitragsgesuch sind folgende Dokumente beizufügen bzw. sind teils im Gesuchsformular integriert:

  • ausführlicher Bericht über die geplante Tätigkeit oder Initiative;
  • Kostenvoranschlag für die geplante Tätigkeit;
  • Finanzierungsplan für die geplante Tätigkeit unter vollständiger Angabe der Finanzierungsquellen;
  • Angabe des Verantwortlichen für die Durchführung der geplanten Tätigkeit oder Initiative;
  • Erklärung betreffend die Mehrwertsteuerposition;
  • Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt;
  • die behördlichen Bewilligungen, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, sowie, falls erforderlich, die schriftliche Zustimmungserklärung seitens des Grundeigentümers. Bei Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, müssen dem Ansuchen sowohl eine Kopie der Baukonzession als auch der beitragsrelevanten technischen Bauunterlagen beigelegt werden.

Abgesehen von der Stempelgebühr im Ausmaß von 16,00 € sind mit dem Beitragsansuchen keine weiteren Kosten verbunden.

Die Förderungen aus dem Landschaftsfonds werden auf der Grundlage von Art. 16 des Landesgesetzes 10. Juli 2018, Nr. 9 (ex Art. 18-bis des Landesgesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16), gewährt. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 349 vom 05. April 2016 wurden die Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds genehmigt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach fristgerechter Vorlage des hierfür eigens vorgesehenen Auszahlungsantrags und der Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Initiative durch das zuständige Amt. Wenn die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter den anerkannten Kosten liegen, wird die Höhe des Beitrags auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben erneut berechnet, wobei der genehmigte Prozentsatz angewandt wird.

Dem Auszahlungsantrag (Formular siehe unten) sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Ordnungsgemäß quittierte Ausgabenbelege für die anerkannten Spesen: Honorarnoten, elektronische Rechnungen im XML- und PDF-Format; jede Honorarnote/Rechnung mit entsprechender Zahlungsbestätigung.
  • Etwaige Eigenleistungen müssen mit eigenen Formularen erklärt werden (siehe unten). Es können maximal 16 Euro pro Arbeitsstunde in Eigenleistung und diese insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro anerkannt werden.
  • Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer (siehe Vorlage unten): verpflichtend für alle juridischen Personen außer Einzelunternehmen und öffentliche Verwaltungen.

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025, 17:22