Beihilfen für die Innenmechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte:
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akontorechnung oder Vertrag!) vor dem Einreichedatum des Gesuches;
- gebrauchte Maschinen und Geräte.
- Vorhaben für Biogasanlagen
Gefördert wird der Ankauf von
- Melkanlagen und Melksystemen
- Milchkühlanlagen und Milchlagerbehälter
- Anlagen und Geräte für die Entmistung, Güllepumpen, Güllemixer, Gülleseparatoren und Gülleverschlauchungsanlagen
- Heugebläsen und Heutrocknungsanlagen
- fixen und mobilen Scheunenkrananlagen
Art der Beihilfe:
- Beiträge in einem Ausmaß von 30% des anerkannten Höchstpreises, ohne MwSt.;
Zugangsvoraussetzungen und Bestimmungen:
- Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 2 Hektar Wiese, Acker- oder Ackerfutterbau bearbeiten.
- Bei fixen und mobilen Scheunenkrananlagen muss das landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 4 Hektar Wiesen oder Ackerfutterbaufläche bearbeiten.
- Die Mindestinvestition beträgt 5.000,00 Euro, ohne MwSt.
- Die Mindestinvestition bei Milchkühlanlagen und Milchlagerbehälter beträgt 2.500,00 Euro, ohne MwSt.
- Im Jahresdurchschnitt muss der Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/ha Futterfläche bzw. der Höchstviehbesatz, wie er gemäß der geltenden Fassung des Handbuches für das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen berechnet wied, eingehalten werden.
Durchschnittliche Meereshöhe der Futterflächen Zulässiger maximaler GVE-Besatz (Jahresdurchschnitt)
und entsprechende Höhenerschwernispunkte (HP)
bis 1.250 m (= 22 HP) 2,5 GVE/ha
1.250 m – 1.500 m (= 23 – 29 HP) 2,2 GVE/ha
1.500 m – 1.800 m (= 30 – 39 HP) 2,0 GVE/ha
über 1.800 m (= 40 HP) 1,8 GVE/ha
- Mit Ausnahme von Brandfällen und Fällen von Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen dürfen im Fünfzehnjahreszeitraum die folgenden Höchstbeträge der zuschussfähigen Kosten, wie sie in der folgenden Tabelle festgelegt wurden, nicht überschritten werden: Tabelle 2 siehe Merkblatt
- Für die Gewährung der Förderung muss ein Gesuch mit Kostenvoranschlag des Vorhabens und der Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments beigelegt werden
- Der Ankauf der Maschine muß innerhalb des laufenden Jahres mit den entsprechenden Dokumenten belegt werden.
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akkontorechnung oder Vertrag) vor dem Einreichedatum des Gesuches sind von der Förderung ausgeschlossen
Zweckbestimmung u. Veräußerungsverbot:
- Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller, die Zweckbestimmung ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten
Letzte Aktualisierung: 14.01.2025, 15:43