Imkerei - Landesförderung
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte sind Imkerinnen und Imker, auch in zusammengeschlossener Form.
Förderbare Vorhaben:
- Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten
- Errichtung, Umbau oder Sanierung von:
- Bienenstand
- Lagerraum
- Schleuderraum
Kapitalbeitrag:
bis zu 40 % der beihilfefähigen Kosten ohne MwSt.
- Diplom Imkergrundkurs (90 Stunden) oder eine mindestens 3-jährige Imkertätigkeit in der Provinz Bozen (mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank BDN) zum Zeitpunkt der Gesuchstellung
- Neuimkerinnen und Neuimkern werden in den ersten beiden Jahren nach Abschluss des Imkergrundkurses beihilfefähige Kosten im maximalen Ausmaß von 1.500 € (ohne MwSt.) für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten berücksichtigt
- für die Förderung eines Bienenstandes, Lager- oder Schleuderraumes müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 10 Bienenvölker gehalten und gemeldet worden sein
- seit der letzten Förderung eines Bienenstandes müssen mindestens 10 Jahre vergangen sein
- bei baulichen Investitionen an Gebäuden oder auf Flächen welche sich nicht im Eigentum der Antragstellerin/des Antragstellers befinden, ist der Nachweis eines Miet- oder Pachtvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ab Datum des Antrages um Endauszahlung erforderlich
- für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten werden beihilfefähige Kosten im Ausmaß von maximal 8.000 Euro (ohne MwSt.) im zurückliegenden 10-Jahres-Zeitraum berücksichtigt
Mindestinvestition: 1.500 Euro an beihilfefähigen Kosten ohne MwSt
Dem Beihilfegesuch müssen beigelegt werden:
- Diplom Imkergrundkurs (90 Stunden) im Falle von Neuimkerinnen/Neuimkern, welche die Imkertätigkeit laut nat. Bienendatenbank (BDN) seit weniger als drei Jahren ausüben
- Kostenvoranschläge für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkergeräten
- Kostenvoranschlag einer/eines befähigten Freiberuflerin/Freiberuflers für Bauarbeiten (Bau Schleuderraum, Bienenstand usw.)
- baurechtliche Genehmigung samt technischen Unterlagen für bauliche Investitionen
- Pacht- bzw. Mietvertrag bei baulichen Vorhaben auf Flächen bzw. an Gebäuden, welche sich nicht im Eigentum der Antragstellerin/des Antragstellers befinden (Mindestvertragsdauer 10 Jahre ab Antrag um Auszahlung)
Notwendige Unterlagen für die Auszahlung der Beihilfe
- elektronische Rechnungen in pdf und xml-Format samt Zahlungsnachweis (Banküberweisung), versehen mit dem zugeteilten einheitlichen Projektcode CUP, im Falle des Ankaufs von Bienenbeuten und Imkergeräten
- elektronische Rechnungen in pdf und xml-Format samt Zahlungsnachweis (Banküberweisung) oder Endabrechnung einer/eines befähigten Freiberuflerin/Freiberuflers, versehen mit dem zugeteilten einheitlichen Projektcode CUP, im Falle von baulichen Investitionen
- Meldung der Bezugsfertigkeit für Bauvorhaben mit Konzessionspflicht oder Bauendemeldung für Bauvorhaben ohne Konzessionspflicht
- Meldung des Tätigkeitsbeginnes (SUAP-Meldung) im Falle der Errichtung eines Schleuderraumes
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Die Ankäufe bzw. Bauarbeiten können erst nach Mitteilung des einheitlichen Projektcodes (CUP) durch das zuständige Landesamt erfolgen.
Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet die Beihilfeempfängerin/den Beihilfeempfänger, ab Datum der Endauszahlung der Beihilfe die Zweckbestimmung für 5 Jahre im Falle des Ankaufs von Maschinen und Geräten und für 10 Jahre bei baulichen Investitionen beizubehalten.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 4, Landhaus 3a, 39100, Bozen.
E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it - PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen.
E-Mail: dsb@provinz.bz.it - PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it
Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von L.G. 11/1998 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor/die Direktorin pro tempore des Ressorts/der Abteilung 31 Landwirtschaft an seinem/ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: SIAN (Sistema informativo agricolo nazionale).
Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln.
Datenübermittlungen: Es werden keine personenbezogenen Daten an Drittländer außerhalb der EU übermittelt.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 19.07.2023, 19:31