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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Sommerpraktika - Aufnahme in die Landesverwaltung

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Landesverwaltung bietet Schülern und Studenten die Möglichkeit, sich für ein Sommerpraktikum zu bewerben, um sich mit der Arbeitswelt im Allgemeinen und im Besonderen mit dem Arbeitsalltag in der Landesverwaltung vertraut zu machen.

Schüler/innen ab der 4. Klasse folgender Oberschulen und Berufsschulen:

  • Technik z. B. Fachoberschule für Bauwesen, Technologische Fachoberschule, Fachlehranstalt für Industrie und Handwerk;
  • Landwirtschaft z. B. Oberschule für Landwirtschaft;
  • Wirtschaft und Tourismus z. B. Wirtschaftsfachoberschule, Fachoberschule für Tourismus;
  • übrige Oberschulen.

Universitätsstudenten/innen und Jungakademiker/innen folgender Studienbereiche:

  • Rechts-, Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften;
  • Naturwissenschaften;
  • Technische Studien (inkl. Bodenkultur und montanistische Studien);
  • Geisteswissenschaften.

 

Für Landesämter der Provinz BZ: Gesuch, Lebenslauf.
Für Außenämter in Rom: Gesuch, detaillierter Lebenslauf und erlangte Eignung (die Eignung erlangt die ansuchende Person im Rahmen eines Gesprächs mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Außenamtes Rom. Infos - Tel. 0471 412116-412244)
Für Außenämter in Brüssel: Gesuch, detaillierter Lebenslauf und erlangte Eignung (die Eignung erlangt die ansuchende Person im Rahmen eines Gesprächs mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Außenamtes Brüssel. Infos - Tel. 0471 412116-412244)

Die Gesuche können folgendermaßen eingereicht werden:
- durch persönliche Abgabe beim INFO-Point des Amtes für Personalaufnahme (falls die Abgabe durch eine andere Person erfolgt, muss dem Gesuch eine gut lesbare Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises des Bewerbers / der Bewerberin beigelegt werden),
- mit der Post durch Einschreiben mit Rückschein - in diesem Fall muss auch eine gut lesbare Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises mitgeschickt werden,
- mit Fax - in diesem Fall muss auch eine gut lesbare Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises mitgeschickt werden,
- mit zertifizierter elektronischer Post – „PEC“ (entspricht dem Versenden mit Einschreiben) Achtung! Diese Möglichkeit ist nur zulässig, wenn die „PEC“ auf den eigenen Namen lautet. Auch in diesem Fall muss eine gut lesbare Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises mitgeschickt werden,
- mit elektronischer Post und auch in diesem Fall muss auch eine gut lesbare Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises mitgeschickt werden.

 

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 24.02.2025, 15:25