Lehrpersonal der Musikschulen - Rangordnungen
Allgemeine Beschreibung
Die Musiklehrerin/Der Musiklehrer ist mit dem Unterricht an einer oder mehreren Musikschulen des Landes beauftragt und gehört laut Bereichsabkommen vom 27. Juni 2013 zum Berufsbild "Lehrpersonal der Musikschulen und berufsbildenden Schulen".
Die ausbildungs- und berufsbezogenen Voraussetzungen für den Unterricht an den Musikschulen des Landes werden unter Punkt 2 der „Regelung der befristeten Aufnahme des Lehrpersonals an den Musikschulen des Landes“, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1129 vom 19. Dezember 2023, angeführt.
- Regelung der befristeten Aufnahme des Lehrpersonals an den Musikschlulen des Landes
- Sprachprüfung - Beschluss vom 28.12.2018, Nr. 1470
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 29.11.2024, 10:59