Berufsbilder der Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Berufsbilder der Landesverwaltung sind mit Bereichsvertrag geregelt und beschreiben jeweils die Aufgaben, die Zugangsvoraussetzungen und den benötigten Zweisprachigkeitsnachweis.
Bereichsvertrag über die Festlegung und Zuordnung der Berufsbilder des Landespersonal vom 8. März 2006 sowie der Kollektivvertrag betreffend Abänderungen und Ergänzungen vom 17.05.2007.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 29.11.2024, 10:59