Beiträge für Zivilschutzmaßnahmen, Gemeindezivilschutzplan oder Gefahrenzonenplan
Allgemeine Beschreibung
Der Beitrag kann für folgende Zivilschutzmaßnahmen gewährt werden:
- Vorbeugungsmaßnahmen, wie die Errichtung von Schutzbauwerken, die Errichtung von Notstromversorgungsanlagen zur Gewährleistung der essenziellen Dienste oder die Durchführung von anderen Zivilschutzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos,
- Wiederherstellung oder Wiederaufbau der beschädigten öffentlichen Bauwerke, wie Straßen, Trinkwasserleitungen, Kanalisierungen und Gebäude, einschließlich der Einrichtung und Ausstattung,
- Erstellung von Zivilschutzplänen, Erstellung von Gefahrenzonenplänen oder Klassifizierung des spezifischen Risikos,
- Erwerb der notwendigen Güter und Dienstleistungen, um die Ziele der Vorbeugung und der Wiederinstandsetzung zu erreichen, wie Untersuchungen, Studien, Gutachten, Gefahrenkarten, Überwachungs- und Alarmierungssysteme.
Die örtliche Körperschaft
muss unverzüglich nach Feststellung der Gefahrensituation oder nach Eintritt
des Schadensereignisses eine entsprechende schriftliche Mitteilung an das Amt
für Zivilschutz richten.
In der Regel lädt das Amt für Zivilschutz daraufhin alle zuständigen
Landesämter zu einem Ortsaugenschein ein und berät dabei die örtliche
Körperschaft über die zu treffenden Zivilschutzmaßnahmen.
Zwecks Beitragsgewährung darf die örtliche Körperschaft mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme frühestens nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsansuchens beginnen.
Arbeiten
- Ausführungsprojekt,
- Kopie des Verwaltungsaktes bezüglich der Genehmigung der Zivilschutzmaßnahme durch das zuständige Organ der örtlichen Körperschaft,
- Kopie der Baukonzession, sofern gesetzlich vorgeschrieben,
- Kopie des technischen, verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Gutachtens des technischen Landesbeirates für öffentliche Arbeiten bei Bauvorhaben mit einem Auftragswert laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1992, Nr. 38, in geltender Fassung,
- Erklärung:
- über eventuelle andere finanzielle Unterstützungen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme,
- dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme noch nicht begonnen wurde,
- in Kenntnis zu sein, dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme frühestens nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsansuchens begonnen werden darf und dass diese jedoch noch kein Recht auf die Gewährung eines Beitrages bewirkt;
- Datenschutzbestimmungen.
Lieferungen und Dienstleistungen
- Kopie des Kostenvoranschlages oder der Kostenschätzung
- Kopie des Verwaltungsaktes bezüglich der Genehmigung der Zivilschutzmaßnahme durch das zuständige Organ der örtlichen Körperschaft,
- Erklärung:
- über eventuelle andere finanzielle Unterstützungen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme,
- dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme noch nicht begonnen wurde,
- in Kenntnis zu sein, dass mit der Durchführung der Zivilschutzmaßnahme frühestens nach Erhalt der Mitteilung über die positive Überprüfung des Beitragsansuchens begonnen werden darf und dass diese jedoch noch kein Recht auf die Gewährung eines Beitrages bewirkt;
- Datenschutzbestimmungen.
- Dekret des Landeshauptmanns vom 04. Dezember 2015, Nr. 32
- Landesgesetz vom 12. Juli 1975, Nr. 34
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an örtliche Körperschaften für die Durchführung von Zivilschutzmaßnahmen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 396 vom 31. Mai 2022
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 28.04.2025, 16:32