Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Wasser - Wasserableitung für andere Nutzungen (Antriebskraft, Fischzucht, Löschwasser, künstliche Teiche usw. ...)

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zu Favoriten hinzufügen

Allgemeine Beschreibung

Die Gewässer stellen ein öffentliches Gut dar. Jeder, der sie ableiten und benutzen will, muss dafür eine entsprechende Genehmigung von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen, die sog. "Wasserkonzession".

Bei der Nutzung des Wassers als Antriebskraft wird seine kinetische Energie für den Antrieb von Maschinen (Mühlen und Sägewerken) verwendet.
Die Wasserverfügbarkeit für Löschzwecke wird in kapillarer Form durch die Trinkwasserleitungen gewährleistet. Dort, wo der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz nicht möglich ist, werden Ableitungen für Löschwasser genehmigt.
Bei der Fischzucht handelt es sich in Südtirol um kleine Ableitungen für die Versorgung von Wasserkörpern, welche entweder der Sportfischerei oder kleinen Fischzuchten dienen.
Das Hauswasser stellt eine autonome Form von Wasserzufuhr dar, welche unabhängig vom Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz der Gemeinde für verschiedene Zwecke wie etwa der Stallversorgung und der Beregnung für Hausgärten verwendet werden kann.

Siehe Abschnitt "Formulare und Anlagen"

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.

Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.

Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).

 

 

 

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Gemäß des Beschlusses ANAC Nr. 7 vom 17. Jänner 2023 und Art. 55 des Gesetzesdekrets Nr. 231/2007

Für die Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession muss die Wasserversorgungsanlage technisch überprüft werden. Diese Überprüfung muss von einem freiberuflichen Techniker mit standardisierten Formblättern erfolgen, die vom konzessionserteilenden Amt fü

Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.

Letzte Aktualisierung: 26.03.2025, 13:27