Wasser - Wasserableitung für andere Nutzungen (Antriebskraft, Fischzucht, Löschwasser, künstliche Teiche usw. ...)
Allgemeine Beschreibung
Die Gewässer stellen ein öffentliches Gut dar. Jeder, der sie ableiten und benutzen will, muss dafür eine entsprechende Genehmigung von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen, die sog. "Wasserkonzession".
Bei der Nutzung des Wassers als Antriebskraft wird seine kinetische Energie für den Antrieb von Maschinen (Mühlen und Sägewerken) verwendet.
Die Wasserverfügbarkeit für Löschzwecke wird in kapillarer Form durch die Trinkwasserleitungen gewährleistet. Dort, wo der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz nicht möglich ist, werden Ableitungen für Löschwasser genehmigt.
Bei der Fischzucht handelt es sich in Südtirol um kleine Ableitungen für die Versorgung von Wasserkörpern, welche entweder der Sportfischerei oder kleinen Fischzuchten dienen.
Das Hauswasser stellt eine autonome Form von Wasserzufuhr dar, welche unabhängig vom Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz der Gemeinde für verschiedene Zwecke wie etwa der Stallversorgung und der Beregnung für Hausgärten verwendet werden kann.
Siehe Abschnitt "Formulare und Anlagen"
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
- Landesgesetz vom 17.10.2019 Nr. 10; Beschluss vom 13. Dezember 2022, Nr. 938
- Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8
"Bestimmungen über die Gewässer" - Landesgestez vom 30.09.2005 Nr. 7
"Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 26.03.2025, 13:27