Anerkennungen von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für nicht EU-Bürgerinnen und Bürger
Allgemeine Beschreibung
Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für alle reglementierten Berufsbilder im Gesundheitswesen.
Laut Dekret des Gesundheitsminsteriums vom 18.06.2002, übernimmt das Amt für Gesundheitsordnung die Auswertung und die Beurteilung der Gesuche für die Anerkennung der Studientitel für Krankenpfleger/-schwester und für med. techn. Radiologie-Assistenten, die in nicht-EU-Länder ausgestellt wurden. Diese Gesuche werden vom Amt an das Ministerium, das die Anerkennungsdekrete erlässt, weitergeleitet.
Siehe Web-Seite des Gesundheitsministeriums
Siehe Web-Seite des Gesundheitsministeriums
Dekret des Gesundheitsminsteriums vom 18.06.2002
Letzte Aktualisierung: 26.11.2019, 13:44