Gleichstellung eines ausländischen Berufsbildungsabschlusses mit dem Lehrabschluss
Allgemeine Beschreibung
Sie können Ihren ausländischen Berufsbildungsabschluss mit einem Südtiroler Lehrabschluss gleichstellen lassen, wenn es den entsprechenden Lehrabschluss in Südtirol gibt. Die geltende Lehrberufsliste finden Sie unter den Gesetzesbestimmungen.
- Die Ausbildungsnachweise sind von einer öffentlichen Einrichtung oder einer Einrichtung mit entsprechenden hoheitlichen Aufgaben ausgestellt worden.
- Die Dauer, der Theorie- und Praxisanteil und das Prüfungsverfahren der ausländischen Ausbildung entsprechen der Südtiroler Lehrlingsausbildung.
- Die antragstellende Person hat am Ende der Ausbildung sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung abgelegt.
- Antrag um Gleichstellung
- nicht beglaubigte Kopie eines Erkennungsausweises
- Original oder beglaubigte Kopie des Zeugnisses/Diploms
Falls es sich um Zeugnisse und Diplome handelt, die nicht in Deutschland, Österreich, Belgien, Irland, Frankreich oder Dänemark erworben wurden, zudem:
- Legalisation der Unterschrift auf dem Zeugnis/Diplom durch die italienische diplomatische Vertretung im Land, in dem das Diplom erworben wurde (Konsulat oder Botschaft). In Staaten, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind, kann die Legalisation durch die Anbringung der sog. Apostille erfolgen.
- Wertebescheinigung (sog. „dichiarazione di valore del titolo di studio“) ausgestellt von der italienischen diplomatischen Vertretung im Land, in dem das Diplom erworben wurde (Konsulat oder Botschaft), falls die Zeugnisse/Diplome in einem Nicht-EU-Staat ausgestellt wurden. Bei Diplomen, die in der Schweiz ausgestellt wurden, kann unter Umständen auf die Wertebescheinigung verzichtet werden. Setzen Sie sich in diesem Fall vorab mit dem Amt in Verbindung.
- Prüfungsprogramme, Lehrpläne, Stundentafeln bzw. Stundenverteilungspläne ausgestellt von der besuchten Schule im Herkunftsland und evtl. weitere dienliche Unterlagen (z.B. Jahreszeugnisse ). Bei Diplomen aus Deutschland, Österreich und Schweiz kann in bestimmten Fällen darauf verzichtet werden. Setzen Sie sich in diesem Fall vorab mit dem Amt in Verbindung. (Nicht nötig, wenn das Zeugnis/Diplom im Verzeichnis der zwischen Südtirol und Österreich gleichgestellten Lehrabschlusszeugnisse enthalten ist: https://tinyurl.com/Verzeichnis1; https://tinyurl.com/Verzeichnis2 )
Falls die Dokumente nicht in Deutsch oder Italienisch ausgestellt wurden, zudem:
- Offizielle Übersetzung des Diploms und der Unterlagen durch die zuständige italienische Vertretung im Land, in dem das Diplom erworben wurde (Konsulat oder Botschaft) oder von einem beeidigten Übersetzer (z.B. am Friedensgericht)
In Österreich erworbene Lehrabschlusszeugnisse können in 130 Berufen mit dem Südtiroler Lehrabschluss gleichstellt werden. Grundlage sind die Berufsbildungsabkommen von 1999 und 2017 zwischen Südtirol und Österreich:
- Berufsverzeichnis für Lehrabschlüsse, die nach dem 27. Dezember 2013 erworben worden sind
- Berufsverzeichnis für Lehrabschlüsse, die vor dem 27. Dezember 2013 erworben worden sind
Ist Ihr Beruf nicht im Verzeichnis aufgeführt, können Sie trotzdem eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung beantragen.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 02.08.2024, 18:17