Berufsschulbesuch der Lehrlinge im Ausland und Spesenvergütung
Allgemeine Beschreibung
Für Lehrberufe mit sehr wenigen Lehrlingen, sog. "Splitterberufe", kann in Südtirol kein Berufsschulbesuch angeboten werden. Bist du Lehrling in einem Splitterberuf, wirst du vom Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung in eine entsprechende Fachklasse an einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland, vorwiegend in Österreich, eingeschrieben.
Die Kosten für den Berufsschulbesuch im Ausland werden vom Land Südtirol direkt übernommen. Zudem kannst du um Erstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt (2 Hin- und 2 Rückfahrten bei einem Unterrichtsblock pro Schuljahr in Österreich; bei mehreren Unterrichtsblöcken pro Schuljahr z.B. in Deutschland wird 1 Hin- und 1 Rückfahrt pro Block vergütet) und der Prüfungsgebühren ansuchen. Dafür musst du innerhalb von 2 Monaten ab Ende jedes Lehrgangs (ab Ende jeder einzelnen Klasse) sowie der Lehrabschlussprüfung ein entsprechendes Ansuchen an das Landesamt für Lehrlings- und Meisterausbildung stellen.
Anspruchsberechtigt sind Lehrlinge, die in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind oder dort das Domizil aus Ausbildungsgründen haben und einen Lehrvertrag laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12, abgeschlossen haben und wegen der geringen Anzahl an Lehrlingen im Ausland die Berufsschule besuchen.
Mit dem Antrag sind folgende Belege für die Ausgaben im Original einzureichen:
- Zahlungsaufforderung des Heimes, Zahlungsbestätigung der Heimkosten oder Überweisungsbeleg oder, im Falle der Unterbringung bei Privaten, Steuerrechnung
- Zahlungsbestätigung pro Mittagessen/Abendessen bzw. Restaurantbelege (im Original);
- Fahrkarten (2 Hin- und 2 Rückfahrten)(im Original)
- Rechnung und Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
Für das Essen in einer Mensa können auch Sammelrechnungen eingereicht werden. Diese müssen folgende Angaben erhalten: Anzahl der Essen, Datum und Preis pro Mahlzeit (z.B. 20 Mittagessen (mit jeweiligem Datum) à 5 Euro: 100,00 Euro). Die Angabe zum Einzelpreis ist notwendig, da die Vergütung je Essen erfolgt (siehe weitere Informationen).
Für die Verpflegung in Privatunterkünften können nur Belege angenommen werden, aus denen hervorgeht, dass die Konsumation eines Mittag- oder Abendessens in einem gastgewerblichen Betrieb erfolgt ist. Kassabelege von Supermärkten, Bäckereien usw. können leider nicht angenommen werden.
Ab 01.09.2024 werden vom Land Südtirol folgende Kosten vergütet:
Für Unterkunft und volle Verpflegung bis zu 52,40€ am Tag
Für Unterkunft, Frühstück und Mittag- oder Abendessen bis zu 45,50€
Für Unterkunft und Frühstück 39,30€
Für Unterkunft 36,70€
Für Frühstück 3,30€
Für Mittagessen bzw. Abendessen 7,90€
Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel können vergütet werden, wenn sie den Betrag von 50,00€ überschreiten. Für die Benutzung von anderen Transpotmitteln wird eine Kilometerpauschale von 0,25 €/km vergütet.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 06.09.2024, 18:45