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Zulassung zur Befähigungsprüfung für Seilbahnbedienstete

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Befähigung samt Prüfung des Seilbahnpersonals ist in der Autonomen Provinz Bozen mit einer eigenen Verordnung (siehe Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Mai 2021 Nr. 19 „Durchführungsverordnung zum Personal von Seilbahnanlagen, die für den öffentlichen Betrieb bestimmt sind“), geregelt.

Die Prüfung besteht aus einer theoretischen (schriftlich und mündlich) und einer praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Liste von Fragen mit mehreren Antwortvorschlägen, je nach Qualifikation (Maschinist oder Betriebsleiter) und Anlagentyp. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist das positive Bestehen der schriftlichen Prüfung und für die Zulassung zur praktischen auf den entsprechenden Anlagen, das positive Bestehen der mündlichen Prüfung.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Maschinisten;
  • Vollendung des 21. Lebensjahres für Betriebsleiter.

Antrag auf Zulassung zur Befähigungsprüfung für Seilbahnbedienstete.

1 Stempelmarke zu € 16,00 € zu zahlen ausschließlich über de.epays.it (siehe Anlage ePays_Anweisungen.pdf).

Die schriftlichen Prüfungen finden um 9:00 im Auditorium des Landhaus Nr. 2 - Silvius-Magnago-Platz 10 in Bozen statt.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 27.01.2025, 18:29