Genehmigung für die Materialentnahme aus Flüssen und Bächen
Allgemeine Beschreibung
Flüsse und Bäche befördern auf ihrem Weg zu Tal erhebliche Mengen an Material (Steine, Schotter, Sand, Holz usw.). Dieses Material lagert sich am Grund und längs der Ufer ab und diese Ablagerungen können den Pegelstand oder den regulären Abfluss der Gewässer beeinflussen. Sie können für die Nutzung im Bausektor oder in der Landwirtschaft von wirtschaftlichem Interesse sein.
Der Agentur für Bevölkerungsschutz erlässt Genehmigungen für Materialentnahme (Schotter, Flins) aus Flüssen und Bächen, welche dem öffentlichen Wassergutes des Landes angehören, sofern diese zum Schutz und der Erhaltung der Wasserläufe dienen und mit dem regulären Abfluss der Gewässer vereinbar sind.
Der Antragsteller muss für die Entnahme des Materials über geeignete Maschinen verfügen.
Entsprechende technische Unterlagen, z. B. Lageplan, aus dem die genaue Position der Entnahme hervorgeht
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von Euro 16,00 beizulegen, sowie eine für die Ermächtigung. Der Preis für das zu entnehmende Material wird auf Grund der Menge und Qualität desselben festgelegt. Es kann eine Kaution als Garantie für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten angefordert werden.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 03.05.2024, 12:01