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Erdöllager

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Für die Errichtung, Verlegung, Zusammenlegung und Änderung einer Tankstelle ist eine Erlaubnis erforderlich. Für die Verwaltungsbefugnisse im Bereich Erdöllager ist die Landesverwaltung zuständig. Die Erteilung der Genehmigung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  1. Errichtung neuer Anlagen für die Verarbeitung und Lagerung von Erdölen
  2. Auflassung von Anlagen für die Verarbeitung und Lagerung von Erdölen
  3. Veränderung der Bearbeitung von Erdölprodukten in seiner Gesamtheit
  4. Veränderung in der Lagerung von Erdölen in einem Ausmaß von mehr als 30%

Änderungen an Anlagen, welche die Verarbeitung und Lagerung von Erdölprodukten betreffen, die in den obgenannten Punkten 3 und 4 nicht enthalten sind, sowie Änderungen an Erdölleitungen sind nicht genehmigungspflichtig und können vom Unternehmer durchgeführt werden, sofern die geltenden Bestimmungen in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitswesen, Steuer, Sicherheit, Brandschutz und Wasserdomäne eingehalten werden.

Moralische Voraussetzungen:

Die Handelstätigkeit darf von Personen, auf die Nachstehendes zutrifft, nicht ausgeübt werden, es sei denn, ihnen wurde die Wiedereinsetzung in die früheren Rechte gewährt:

  • wenn gegen die Person Konkurs eröffnet wurde;
  • wenn die Person wegen eines nicht fahrlässigen Verbrechens, für das eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vorgesehen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, vorausgesetzt, im konkreten Fall wurde eine höhere Strafe als die gesetzliche Mindeststrafe angewandt;
  • wenn die Person wegen eines der Verbrechen laut zweitem Buch 2. und 8. Titel des Strafgesetzbuchs oder wegen Hehlerei, Geldwäscherei, Ausstellung von nicht gedeckten Schecks, betrügerischer Verheimlichung der Zahlungsunfähigkeit, betrügerischen Bankrotts, Wucherei, Freiheitsberaubung zum Zwecke der Erpressung oder wegen Raubes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist;
  • wenn die Person in den fünf Jahren vor Tätigkeitsbeginn wegen eines der Verbrechen, die in den Artikeln 442, 444, und Artikeln 513, 513-bis, 515, 516 und 517 des Strafgesetzbuches vorgesehen sind, oder wegen der in Sondergesetzen vorgesehenen betrügerischen Handlungen bei der Zubereitung oder beim Handel von Lebensmitteln rechtskräftig zu einer oder mehreren Freiheitsstrafen oder in Geld abzuleistenden Strafen verurteilt worden ist;
  • wenn die Person einer der Vorsorgemaßnahmen laut Gesetz vom 27. Dezember 1956, Nr. 1423, unterliegt oder auf die Person eine der im Gesetz vom 31. Mai 1965, Nr. 575, vorgesehenen Maßnahmen angewandt oder die Person zum Gewohnheitsverbrecher, gewerbsmäßigen Verbrecher oder Hangverbrecher erklärt worden ist.
  1. Dem Antrag auf Ermächtigung zur Errichtung eines neuen Erdöllagers sind folgende Dokumente beizulegen:
    1. Technischer Bericht mit folgendem Inhalt: Projektentwurf mit allgemeinem Lageplan der Anlage, Schema in Blöcken des Verarbeitungsablaufes und/oder graphische Darstellung des vorgesehenen Abwicklungszyklus; Lagerkapazität (Kubikmeter) mit Angabe des Fassungsvermögens der einzelnen Tanks und deren Zweckbestimmung; Art und Weise des Empfangs der Rohstoffe oder Produkte und Verteilung der gewonnenen Erdölprodukte; Angabe des Besitzers/der Besitzerin des Grundes, auf dem das Lager errichtet werden soll: Eckdaten der Dokumente, die Auskunft darüber geben, dass der Grund der Antrag stellenden Person unmittelbar oder gegebenfalls zur Verfügung steht; falls erforderlich, Angabe der Daten, welche die Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden betreffen (im Sinne des gesetzesvertr. Dekretes vom 17. August 1999, nr. 334, abgeändert durch das gesetzesvertr. Dekret vom 21. September 2005, Nr. 238).
    2. Bestätigung über die Eintragung im Firmenregister der Handelskammer mit Antimafiaerklärung.
  2. Dem Antrag über die Veränderung in der Lagerung von Erdölen im Ausmaß von mehr als 30 % ist ein technischer Bericht beizulegen, mit folgendem Inhalt: Projektentwurf des Vorhabens mit allgemeinem Lageplan der Anlage, Schema in Blöcken des Verarbeitungsablaufes und/oder graphische Darstellung des vorgesehenen Abwicklungszyklus; Lagerkapazität (Kubikmeter) mit Angabe des Fassungsvermögens der einzelnen Tanks und deren Zweckbestimmung; Art und Weise des Empfangs der Rohstoffe oder der Produkte und Verteilung der gewonnenen Erdölprodukte; Angabe des Besitzers/der Besitzerin des Grundes, auf dem das Lager errichtet werden soll: Eckdaten der Dokumente, die Auskunft darüber geben, dass der Grund der Antrag stellenden Person unmittelbar oder gegebenenfalls zur Verfügung steht.
  3. Der Mitteilung betreffend Übernahme sind folgende Dokumente beizulegen:
    1. Originalabschnitt der Urkunde betreffend die Abtretung, die Fusion oder die Umwandlung des Betriebes;
    2. Bestätigung über die Eintragung im Firmenregister der Handelskammer mit Antimafiaerklärung.
  4. Der Mitteilung über nicht genehmigungspflichtige Änderungen sind folgende Dokumente beizulegen:
    1. Kopie des Lageplanes der Tankstelle, die sowohl vom beauftragten Techniker/von der beauftragten Technikerin als auch vom Inhaber/von der Inhaberin oder vom rechtlichen Vertreter/von der rechtlichen Vertreterin der Firma zu unterzeichnen ist; der Lageplan muss mit einer Stempelmarke zu 0,52 Euro (alle 4 Seiten) versehen sein;
    2. Übereinstimmungserklärung im Sinne des M.D. vom 22. Januar 2008, Nr. 37, ausgestellt von der Firma, welche die Arbeiten durchgeführt hat;
    3. Kopie des Abnahmeprotokolls eines Fachtechnikers/einer Fachtechnikerin, der/die im Berufsalbum oder Berufskollegium eingetragen ist, einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen, und im Falle von genehmigungspflichtigen Änderungen auch der entsprechenden Übereinstimmungserklärung im Sinne von M.D. vom 22.01.2008, Nr. 37, betreffend den elektrischen und mechanischen Teil der Anlage, sowie der dazugehörigen Pflichtanlagen;
    4. Kopie des Antrages zwecks Richtigstellung der Benutzungsgenehmigung.
  5. Mitteilung um Verzicht auf Erlaubnis.

Anträge sind stempelsteuerpflichtig.

Für die Mitteilungen ist keine Stempelsteuer vorgesehen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 23.05.2024, 12:55