Vergilbungskrankheiten der Rebe - Was tun bei Verdachtsfall?
Allgemeine Beschreibung
Die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung ist, wie im restlichen Staatsgebiet, auch in Südtirol verpflichtend.
Da das Erscheinungsbild der Goldgelben Vergilbung und der Schwarzholzkrankheit identisch ist, ist es sehr wichtig, auftretende Verdachtsfälle zu melden. Erst eine Laboranalyse kann den Erreger der Vergilbungskrankheit identifizieren.
Verdächtige Fälle von Vergilbungskrankheiten sind deshalb dem Landespflanzenschutzdienst im Amt für Obst- und Weinbau zu melden.
Landespflanzenschutzdienst, Brennerstrasse 6, 39100 Bozen, Tel. 0471/415086, Fax 0471/415117
Email: fitobz@provinz.bz.it
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 17.07.2008, 18:07