Bewilligung zur Führung einer Alpinschule
Allgemeine Beschreibung
Die Eröffnung von Alpinschulen ist einer Bewilligung des zuständigen Landesrates nach Einholung des Gutachtens der Landesberufskammer der Bergführer und des Alpinbeirates unterworfen.Eine Alpinschule kann auf Initiative von mindestens einem Bergführer eröffnet werden, der sich zum Betreiben der Schule der Mitarbeit von mindestens zwei weiteren Bergführern zu bedienen hat.
Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:
a) beglaubigte Kopie der Satzung der Alpinschule;
b) Erklärung anstelle eines Notarietätsaktes (siehe Gesuch);
c) Bericht über die verfügbare Ausrüstung und Einrichtung im Sitz;
d) Tätigkeitsprogramm;
e) maßstabgerechte Kopie allfälliger Embleme oder Abzeichen der Alpinschule;
f) eine Stempelmarke zu 16,00 €;
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Eine Stempelmarke zu 16,00 Euro ist beizulegen.
Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 Berg- und Skiführerordnung
Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Jänner 1993, Nr. 4. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 "Berg- und Skiführerordnung"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 27.07.2023, 11:03