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Eintragung in das Landesverzeichnis der juristischen Personen des Privatrechts

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Eintragung in das Landesverzeichnis der Juristischen Personen des Privatrechtes verleiht Vereinen und Stiftungen die Rechtspersönlichkeit.

Vereinen oder Stiftungen, welche ihre Tätigkeit in der Provinz Bozen ausüben, wird die Rechtspersönlichkeit mit Dekret des Landeshauptmannes verliehen. Für die Eintragung in das Register der juristischen Personen ist ebenso die Landesverwaltung zuständig. Diese erfolgt gleichzeitig mit der Anerkennung.

  1. die Organisation muss ihren Sitz innerhalb der autonomen Provinz haben und ihre Tätigkeit ausschließlich auf Landesebene ausüben;
  2. die Satzung muss gemäß dem Bestimmungen des Zivilgesetzbuches abgefasst sein;
  3. Die Organisation muss nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügt, um ihre Zielsetzungen umzusetzten. Dies bedeutet, dass Vereine mindestens Euro 5.500 und hingegen Stiftungen mindestens Euro 55.000 an Kapital aufweisen müssen.
  1. Ansuchen an den Landeshauptmann, Präsidium, Amt für Kabinettsangelegenheiten, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen, welches von dem/der gesetzlichen Vertreter/in der Organisation, welche die Anerkennung beantragt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen sein muss, sofern es sich nicht um eine Organisation handelt, welche von den Stempelgebühren befreit ist (Eintragung im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen, Onlus).
  2. Erklärung über die Anzahl der Mitglieder (kann auch direkt im Ansuchen aufscheinen);
  3. Grund, weshalb um die Anerkennung angesucht wird (kann auch direkt im Ansuchen aufscheinen);
  4. Notariell beglaubigte und registrierte Kopie der Gründungsurkunde und des Statutes – im Falle einer durch Testament angeordneten Stiftung eine beglaubigte Kopie der Veröffentlichung des Testaments
  5. bei Vereinen: Auszug aus dem Protokoll des Beschlusses der Vollversammlung, aus welchem hervorgeht, dass die Mitglieder beschlossen haben, um die Anerkennung als juristische Person anzusuchen;
  6. Nachweis des Mindestvermögens:
    • 5.500 Euro für Vereine
    • 55.000 Euro für Stiftungen
    Erklärung des/der gesetzlichen Vertreters/in, dass das Mindestkapital erhalten bleibt, solange der Verein besteht.
    Das Vermögen kann aus Bargeld, Wertpapieren und Liegenschaften bestehen und muss entsprechend dokumentiert sein (Bankbelege). Bei Liegenschaften muss der Wert derselben aus einem beeidigten Gutachten hervorgehen, welches von einem ins Berufsverzeichnis eingetragenen Sachverständigen erstellt wird.
  7. Vermögensaufstellung (unterzeichnet von dem/der gesetzlichen Vertreter/in);
  8. Jahresabschlussrechung (unterzeichnet von dem/der gesetzlichen Vertreter/in);
  9. Haushaltsvoranschlag (unterzeichnet von dem/der gesetzlichen Vertreter/in);
  10. Tätigkeitsbericht;
  11. Liste der Vorstandsmitglieder mit Angabe der jeweiligen Ämter und Steuernummern (unterzeichnet von dem/der gesetzlichen Vertreter/in und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen);
  12. Ablichtung des Beschlusses der Vollversammlung, aus welchem die Wahl des Vorstandes hervorgeht (auf jeder Seite von dem/der gesetzlichen Vertreter/in unterschrieben und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen);
  13. Erklärung der Vorstandsmitglieder, dass sie das Amt annehmen;
  14. Ersatzerklärung des Notarietätsaktes, dass für den/die gesetzliche Vertreter/in keine Gründe für die Nichtwählbarkeit und für den Amtsverlust laut Art. 2382 ZGB vorliegen (siehe Vorlage).
    Gemäß Art. 47 DPR Nr. 445/2000 kann die Erklärung auch von dem/der gesetzlichen Vertreter/in selbst geleistet und unterschrieben werden. Der/die gesetzliche Vertreter/in kann die Erklärung entweder in Anwesenheit des/der zuständigen Beamten/in unterschreiben oder mittels Post einreichen. In letzterem Fall ist eine Fotokopie der Identitätskarte beizulegen.

Stempelmarke zu € 16, sofern die Organsiation nicht in das Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen oder dem ONLUS-Verzeichnis eingetragen ist.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 06.11.2014, 12:56