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Ladinische Kultur > Kulturelle Investitionen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Für folgende kulturelle Investitionen können Beiträge gewährt werden:

a) Einrichtung von Theatersälen, Mehrzweckräumen, Probelokalen und sonstigen Räumlichkeiten, die für die Ausübung einer kulturellen oder künstlerischen Tätigkeit bestimmt sind,
b) Ankauf und Restaurierung von Musikinstrumenten,
c) Ankauf und Restaurierung von Trachten,
d) Ankauf von Geräten, die unmittelbar zur Ausübung der kulturellen oder künstlerischen
Tätigkeit benötigt werden.
Reichen die finanziellen Mittel aus, sind auch folgende Ausgaben zulässig:
a) Ankauf, Bau, Renovierung und Erweiterung von Theatersälen, Mehrzweckräumen,
Probelokalen und sonstigen Räumlichkeiten, die für die Ausübung einer kulturellen oder künstlerischen Tätigkeit bestimmt sind,
b) Ankauf und Restaurierung von Kunstwerken.


Nicht zulässig sind folgende Ausgaben:
a) Ankauf und Restaurierung von Waffen,
b) Ankauf von Chorkleidung,
c) Ankauf von Fahrzeugen,
d) Bau und Einrichtung von Cafés, Küchen,
Aufenthaltsräumen und Musikpavillons.

 

Informazions y formuleres per ladin: Nvestimënc culturei

Anspruch auf Förderung der kulturellen Tätigkeiten haben Organisationen
(Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen, Komitees).

Die Organisationen müssen
a) eine kontinuierliche Tätigkeit in Südtirol ausüben,
b) in ihrer Satzung die Durchführung kultureller Tätigkeiten verankert haben, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, 
c) über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen,
d) ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung ausüben, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz im Rahmen der Geschäftsgebarung.

Ansuchen mit folgenden Anlagen

a) Investitionsprogramm,
b) detailliertem Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel
d) Beginn der Arbeiten/der Investitionstätigkeit,
e) Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Investition,
f) bei größeren Investitionen in Immobilien: Beschreibung der zu erwartenden Führungskosten samt geplanter finanzieller Deckung.

Wir bitten Sie, eine Stempelmarke zu 16,00 € anzubringen (ausgenommen sind Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind).

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025, 14:59