Beratungstätigkeit des Schätzamtes
Allgemeine Beschreibung
Das Schätzamt berät Gemeindevertreter bzw. -techniker und Bürger im Bereich der Schätzungen zur Festlegung der Enteignungsvergütungen. Die Beratung erfolgt im Amt nach telefonischer Terminvereinbarung.
Letzte Aktualisierung: 05.04.2013, 18:27