Die Ausnahmegenehmigungen an der Brandschutzbestimmungen
Allgemeine Beschreibung
Die Freiberufler können Ihre Brandschutzprojekte oder –abnahmen erst selbstständig durchführen, wenn sie die geltenden Bestimmungen zur Gänze einhalten.
Sollte es aus Gründen der Zweckmäßigkeit oder des bereits Bestehens eines Gebäudes nicht möglich sein, einen oder mehrere Punkte einer Brandschutzbestimmung einzuhalten, dann muss man um Abweichung ansuchen.
Es handelt sich dabei um ein Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit der Dienststellenkonferenz für Brand- und Zivilschutz, die ungefähr in monatlichen Zeitabständen vom Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz einberufen wird. Das Amt für Brandverhütung übt die Untersuchungstätigkeit der Akten aus, indem dieses das Brandschutzprojekt überprüft, einen Lokalaugenschein durchführt, den Betroffenen über die Vorschläge der äquivalenten Sicherheitsmaßnahmen berät, den Mitglieder der Dienststellenkonferenz ein schriftliches Gutachten im Voraus zukommen lässt und letztlich im Laufe der Sitzung darüber berichtet. Auch die Sekretariatstätigkeit wird von einem Techniker des Amtes ausgeübt.
Hier finden Sie die Formulare zur Erarbeitung von Brandschutzprojekten und für allgemeine Brandschutzverfahren.
Die Anfrage um Ausnahmegenehmigung wird mit einer Stempelmarke zu 14,62 € eingereicht.
- Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18
Allgemeine Vorschriften über Brandverhütung und über Heizanlagen - Dekret des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20
Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18, über Brandverhütung und über Einbau und Wartung von Heizanlagen
Letzte Aktualisierung: 15.03.2019, 13:22