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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in Gewaltsituationen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die WHO-Definition von Kindesmisshandlung:

„Kindesmissbrauch oder -misshandlung umfasst alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung oder vernachlässigendes Verhalten oder Ausbeutung zu Erwerbs- oder anderen Zwecken, die einen realen oder potentiellen Schaden für die Gesundheit des Kindes, sein Überleben, seine Entwicklung oder seine Würde zur Folge haben und im Rahmen eines
Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnisses ausgeführt werden.” (World report on violence and health, Weltgesundheitsorganisation, Genf, 2002)

Jeder , der von Situationen des Missbrauchs weiß oder auch nur einen Verdacht hegt, kann sich an die mit dem Schutz des Kindes beauftragte Institution wenden. Es reicht, die territorial zuständigen Dienste für Minderjährige, die Ordnungskräfte oder direkt das Jugendgericht sowie die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht zu informieren. Diese Institutionen leiten anschließend alle Maßnahmen in die Wege, die zum Schutz des Kindes notwendig sind.

Die Hilfeleistung für Minderjährige, die Opfer von Missbrauch sind, wird in koordinierter Form von verschiedenen soziosanitären Fachkräften, insbesondere von den Sozialassistenten/innen der Sozialsprengel gewährleistet.

  • Die Kinderrechtskonvention - genehmigt von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York am 20.11.1989 - erkennt das Kind als Rechtssträger subjektiven Rechts an und sieht den Schutz desselben vor
  • Italien ratifiziert mit dem Gesetz Nr. 176 vom 27. Mai 1991 (in italienischer Sprache) die oben genannte Konvention und sieht die Durchführung vor
  • Der italienische Gesetzgeber hat mit Inkraftreten des Gesetzes Nr. 66 vom 15. Februar 1996 (in italienischer Sprache) wesentliche Änderungen eingeführt: zum einen werden Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Verführung Minderjähriger in ein einziges Delikt "sexuelle Gewalt" zusammengefasst, zum anderen wird dieses Delikt ein Delikt gegen die Person und ist nicht mehr nur ein Delikt gegen die öffentliche Moral.

Folglich werden einige öffentliche und private Dienste und Beratungsstellen angeführt, die für Informationen und/oder konkrete Hilfestellung kontaktiert werden können:

SOZIALDIENSTE der Bezirksgemeinschaften / des Betriebs für Sozialdienste Bozen

           

PSYCHOLOGISCHE DIENSTE des Südtiroler Sanitätsbetriebes

  • Gesundheitsbezirk Bozen - Psychologischer Dienst
  • Galileo-Galilei-Straße 2/e, 39100 Bozen
  • Tel. Erstkontakt: 0471 43 56 60
  • Tel. 0471 43 50 01
  • E-Mail: psichol.bz@sabes.it

 

  • Gesundheitsbezirk Meran - Psychologischer Dienst
  • Rossinistraße 1, 39012 Meran
  • Tel. 0473 25 10 00
  • E-Mail: psy.me@sabes.it

 

 

 

BERATUNGSSTELLEN

 

 

  • Young & Direct 
  • Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße 42, 39100 Bozen
  • Jugendtelefon:  0471 15 51 551
  • WhatsApp:  345 08 17 056
  • Skype: young.direct
  • Montag bis Freitag von 14.30 bis 19.30 Uhr
  • E-Mail: online@young.direct.it
  • Facebook (Profil): Young+Direct Beratung Consulenza
  • Instagram (Profil): younganddirect

 

 

FAMILIENBERATUNGSSTELLEN

 

 

 

 

 

 

SELBSTHILFEGRUPPE

 

 

TELEFONISCHE UNTERSTÜTZUNG

 

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 02.09.2024, 12:45