Katastereinsichtnahme
Allgemeine Beschreibung
Der Katasterdienst besteht aus dem Grundkataster und dem Gebäudekataster.
Der Grundkataster
Das Gebiet einer jeden Katastralgemeinde ist vollständig in Parzellen (Grundstücke) unterteilt, gemäß der dinglichen Rechte, die die einzelnen Grundstücke belasten sowie deren Bestimmung. Der Grundkataster verwaltet die Beschreibung und die Einstufung dieser Parzellen.
Der Gebäudekataster
Der Gebäudekataster ist ein Register, in dem die Gebäude festgehalten und beschrieben werden, samt deren Eigentümern und der diesbezüglichen Erträge, auf die dann die fälligen Steuern berechnet werden.
Die Katastereinsichtnahme
Aus diesem Dokument lassen sich folgende Daten ableiten:
- Katastralgemeinde (K.G.)
Eine Zahl mit drei Ziffern, die sich auf die Katastralgemeinde bezieht. - Nummer der Bauparzelle (B.p.)
Die Kennziffer der Bauparzelle. In jeder Katastralgemeinde gibt es eine einzige Bauparzelle mit dieser Nummer. - Baueinheitsnummer (B.E.)
Eine Bauparzelle kann in mehrere Liegenschaftseinheiten unterteilt sein. Alle haben dann die gleiche Bauparzellennummer, sind aber dann auch mit einer Unternummer gekennzeichnet (z.B.: B.E. 1, B.E. 2, B.E. 3, B.E. 4 usw.). - Nummer des materiellen Anteiles (m.A.)
Jeder Eigentümer kann ein Realrecht auf mehrere Baueinheitsnummern ausüben, die ihrerseits einen einzelnen materiellen Anteil bilden. - Einstufung der Liegenschaftseinheiten in Kategorien
Je nach Zweckbestimmung der Liegenschaftseinheit wird diese in eine bestimmte Kategorie eingestuft. Falls es sich um eine Wohnung handelt, wird sie den Kategorien A/1, A/2, A/3 usw. angehören. - Der Liegenschaftseinheit zugewiesene Klasse
Die Zuweisung der Klasse wird, wie im Falle der Kategorie, von Amts wegen bestimmt.
Hier sind der Zustand und die Güte der Liegenschaftseinheit ausschlaggebend. - Bestand der Liegenschaftseinheit
Der Bestand einer jeden Liegenschaftseinheit wird wie folgt ausgedrückt:- in (Anzahl von) Räumen wenn es sich um Liegenschaftseinheiten der Kategorie A handelt;
- in Kubikmetern bei solchen der Kategorie B;
- in Quadratmetern bei solchen der Kategorie C.
- Katasterertrag
Der Ertrag ergibt sich durch die Multiplikation des Tarifs – bezüglich der zugewiesenen Kategorie und Klasse – mit dem Bestand der Liegenschaftseinheit (Kat. A = Tarif mal Anzahl der Räume; Kat. B = Tarif mal Kubikmeter; Kat. C = Tarif mal Quadratmeter).
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 18. Mai 2001, Nr. 280
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. Juli 1978, Nr. 569 auf dem Sachgebiet des Grund- und Gebäudekatasters - Regionalgesetz vom 17. April 2003, Nr. 3
Delegierung von Verwaltungsbefugnissen an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen
Die Katastereinsichtnahme kann in den zuständigen Katasterämtern und in den Gemeinden angefordert werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das gebietsmäßig zuständige Katasteramt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 11.04.2025, 13:16