Onlineberechnung der Konventionalfläche, des Konventionalwertes und des Landesmietzinses
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Förderungen für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Bau von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.
Der Konventionalwert
Der Konventionalwert der Wohnung muss bei der Aufnahme von hypothekarischen Darlehen nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Abschluss hypothekarischer Darlehen ist es somit nicht mehr notwendig die Ausstellung des Konventionalwertes von Seiten des Amtes zu beantragen.
Der Konventionalwert muss jedoch weiterhin im Falle der Veräußerung der auf gefördertem Bauland errichteten Wohnung während der Laufzeit der Sozialbindung berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link finden Sie genauere Informationen über die Konventionalfläche und den Konventionalwert. Weiters können Sie sich dort selbst die Konventionalfläche, den Konventionalwert und den Landesmietzins Ihrer Wohnung berechnen:
Online-Berechnung der Konventionalfläche, des Konventionalwertes und des Landesmietzins
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Letzte Aktualisierung: 18.08.2025, 17:23