Technische Abnahme einer Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas
Allgemeine Beschreibung
Nach Einbau einer Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas muss das Fahrzeug einer Abnahme unterzogen werden.
Die Flüssiggastanks haben eine höchstzulässige Lebensdauer von 10 Jahren.
Bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge kann die Abnahme des Fahrzeuges nur durchgeführt werden, wenn die Gaskraftstoffanlage von einer Werkstatt, die ihren Sitz in Südtirol hat, eingebaut worden ist.
- Antragsformular TT2119 Bz – ausgefüllt und vom Fahrzeugeigentümer auf dem ersten und dritten Blatt unterschrieben;
- Original der Zulassungsbescheinigung und eine Ablichtung davon;
- Einbauerklärung der zum Einbau ermächtigten Werkstatt;
- eine Ablichtung der Unterschriftshinterlegung des Werkstattinhabers beim Kraftfahrzeugamt; falls diese nicht verfügbar ist, muss ein Handelskammerauszug und die Ablichtung eine Ausweises des Werkstattinhabers vorgelegt werden;
- Technische Unterlagen der eingebauten Anlage.
- PagoPa-Zahlungsbeleg.
- 25,00 € + 16,00 € Tarif B021
WICHTIGER HINWEIS: die Provinz BOZEN auswählen
Um die vorgesehenen Gebühren zu bezahlen, ist es erforderlich:
- über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einzusteigen.
- Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
- Wählen Sie "Nuovo pagamento".
- Wählen Sie den Tarif von Bozen.
- Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers.
- Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.
Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.
- mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.
oder
- mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.
Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und je nach Art des Antrages, entweder beim Kraftfharzeugamt, zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.
Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.
Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie:
1. auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen.
2. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag.
3. Wählen Sie die Schaltfläche "+" und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)
Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA. Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA.
Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it
- ECE-Regelung 67
- Rundschreiben des Transportministeriums Prot. Nr. 1671-4102 vom 22.05.2001
Wer mit einem Fahrzeug fährt, bei welchem eine Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas eingebaut worden ist ohne dass das Fahrzeug einer Abnahme unterzogen worden ist, unterliegt einer Geldstrafe und der Zusatzstrafe des Entzuges der Zulassungsbescheinigung (Art. 78 StVG)
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 20.04.2023, 15:56