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Abnahme für das Anhängen von Anhängern ohne eigene Zulassung („carrello appendice“)

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Anhänger, die keine eigene Zulassung haben („carrello appendice“) gelten als fester Bestandteil des Zugfahrzeuges. Dieser Anhänger ist immer nur mit einem einzigen Fahrzeug kombinierbar. Das Ziehen dieses Anhängers ist gestattet, wenn auf der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeuges die Fahrgestellnummer des Anhängers aufscheint.
Dieser Vermerk wird nach einer technischen Abnahme gemacht, bei der der Anhänger zusammen mit dem Zugfahrzeug vorgeführt werden muss.

Massen und Abmessungen der Anhänger ohne eigene Zulassung („carrello appendice“):

  • Länge 2,0 m, Breite 1,2 m, höchstzulässige Gesamtmasse 300 kg, kann von Fahrzeugen mit Leermasse von bis zu 1000 kg gezogen werden;
  • Länge 2,5 m, Breite 1,5 m, höchstzulässige Gesamtmasse 600 kg, kann von Fahrzeugen mit Leermasse von über 1000 kg gezogen werden;
  • Länge 4,1 m, Breite 1,8 m, höchstzulässige Gesamtmasse 2000 kg, kann von Kraftomnibussen mit Leermasse von über 2500 kg gezogen werden.
  • Antragsformular TT2119/BZ – ausgefüllt und vom Eigentümer unterschrieben;
  • Zulassungsbescheinigung des Kraftwagens;
  • Bei fabrikneuem Anhänger: Konformitätsbescheinigung des Anhängers;
  • Falls der Anhänger schon in der Zulassungsbescheinigung eines anderen Fahrzeuges eingetragen war: Kopie der Zulassungsbescheinigung des Kraftwagens, mit welchem der Anhänger vorher kombiniert war; auf dieser Kopie muss der Anhänger mit originalem Stempel eines Motorisierunsgamtes (Kraftfahrzeugamt) als gelöscht aufscheinen.
  • PagoPa-Zahlungsbeleg.
  • Tarif B021 - VERSCHIEDENE NACHTRÄGE ART 78 STVG
  • Tarif B003 - DUPLIKAT DER FAHRZEUGSCHEIN (nach bestandener collaudo wenn es benötigt ist)

WICHTIGER HINWEIS: die Provinz BOZEN auswählen

Um die vorgesehenen Gebühren zu bezahlen, ist es erforderlich:

  1. über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einzusteigen.
  2. Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
  3. Wählen Sie "Nuovo pagamento".
  4. Wählen Sie den Tarif von Bozen.
  5. Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers.
  6. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.

Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.

  • mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und je nach Art des Antrages, entweder beim Kraftfharzeugamt, zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.

Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.

Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie:

1. auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen.

2. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag.

3. Wählen Sie die Schaltfläche "+" und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)

Die Zahlung ist nur gültig, wenn die Steuernummer des Inhabers des Antrages mit der Steuernummer des Inhabers des zu erwerbenden Führerscheins übereinstimmt.

Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA. Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it

  • Art. 56 der Straßenverkehrsordnung
  • Art. 205 der Durchführungsbestimmungen der Straßenverkehrsordnung

Wer mit einem Fahrzeug fährt, welches einen Anhänger ohne eigene Zulassung („carrello appendice“) zieht, ohne dass letzterer in der Zulassungsbescheinigung aufscheint, unterliegt einer Geldstrafe und der Zusatzstrafe des Entzuges der Zulassungsbescheinigung (Art. 78 StVG)

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 20.04.2023, 15:51