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Hauptuntersuchung von Fahrzeugen

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Warum muss die Hauptuntersuchung durchgeführt werden?

Die Hauptuntersuchung (Revision) ist sowohl von der italienischen Straßenverkehrsordnung als auch von den Richtlinien der Europäischen Union vorgesehen und dient dazu, die Sicherheitsbedingungen und die Umweltbelastung der Fahrzeuge zu überprüfen. 

Für welche Fahrzeuge ist die Hauptuntersuchung vorgeschrieben?

  1. Kraftwagen;
  2. Krafträder und Kleinkrafträder;
  3. Anhänger.

Wann müssen die Fahrzeuge der Hauptuntersuchung unterzogen werden?

Fahrzeuge, die als Wohnmobil (autocaravan) eingestuft sind, und Fahrzeuge mit Gesamtgewicht bis 3500 kg (ausgenommen Krankenwagen, Kraftomnibusse, Taxi und Mietwagen mit Fahrer) innerhalb vier Jahre ab Erstzulassung, und danach alle zwei Jahre.

Fahrzeuge mit Gesamtgewicht von über 3500kg (ausgenommen Wohnmobile), Krankenwagen, Kraftomnibusse, Taxi und Mietwagen mit Fahrer innerhalb einem Jahr ab Erstzulassung, und danach alle Jahre.

Fahrzeuge, die als Oldtimer (di interesse storico e collezionistico) eigenstuft sind, alle zwei Jahre.

Wo kann die Hauptuntersuchung durchgeführt werden?

Kleinkrafträder, Krafträder und Kraftwagen mit Gesamtgewicht bis 3500 kg oder bis höchstens 16 Sitzplätze können bei den ermächtigten Werkstätten der Hauptuntersuchung unterzogen werden.

Die Hauptuntersuchung der Kraftwagen mit Gesamtgewicht von über 3500 kg bzw. mit über 16 Sitzplätzen und der Anhänger fällt in die Zuständigkeit des Kraftfahrzeugamtes.

Darf das Fahrzeug nach Ablauf der Fälligkeit benützt werden, wenn die Hauptuntersuchung schon vorgemerkt ist?

Wenn die Hauptuntersuchung innerhalb der Fälligkeit beim Kraftfahrzeugamt vorgemerkt worden ist (auch mittels Autoagentur), kann das Fahrzeug bis zum festgesetzten Termin benutzt werden. Diese Begünstigung findet keine Anwendung in Falle einer Vormerkung bei einer ermächtigten Werkstatt.

Was geschieht, wenn das Fahrzeug ohne gültiger Hauptuntersuchung benutzt wird?

Es ist eine Geldstrafe und die Stilllegung des Fahrzeuges bis erfolgter Hauptuntersuchung vorgesehen.

Welche sind die Ergebnisse einer Hauptuntersuchung?

  1. Ordnungsgemäß (Regolare) – die nächste Hauptuntersuchung muss innerhalb der vorher beschriebenen Fristen erfolgen;
  2. Wiederholen (Ripetere) – das Fahrzeug kann für höchstens 30 Tage ab dem Datum der Hauptuntersuchung mit Ergebnis "Wiederholen" benutzt werden (nicht auf Autobahnen), falls die festgestellten Mängel repariert worden sind;
  3. Aus dem Verkehr gezogen (Sospeso) – das Fahrzeug darf bis zu erfolgter neuer Hauptuntersuchung mit dem Ergebnis "Ordnungsgemäß" nicht mehr am Verkehr teilnehmen.

Zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge müssen folgende Fahrzeuge gebracht werden:

  1. Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3500 kg bzw. mit mehr als 16 Sitzplätzen
  2. Anhänger

Folgende Fahrzeuge können zu den privaten Autowerkstätten gebracht werden:

  1. Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg bzw. mit höchstens 16 Sitzplätzen
  2. Krafträder und Kleinkrafträder (nur bei Autowerkstätten, welche die geeignete Ausstattungen haben)

Bei der Landesprüfstelle für Fahrzeuge sind folgende Dokumente erforderlich

  • Für die Vormerkung = Zulassungsbescheinigung + Einzahlungsbestätigung PagoPa
  • Für die Hauptuntersuchung = Zulassungsbescheinigung + Vormerkungsbescheinigung
  • 45,00 € Tarif Kodex B046 - Hauptuntersuchung
  • 61,00 € Tarif Kodex B015 - Hauptuntersuchung + Erneuerung ADR-Bescehinigung
  • 77,00 € Tarif Kodex B116 - Hauptuntersuchung + Ausstellung ADR-Bescheinigung

WICHTIGER HINWEIS: die Provinz BOZEN auswählen

Um die vorgesehenen Gebühren zu bezahlen, ist es erforderlich:

  1. über die Website www.ilportaledellautomobilista.it zum reservierten Bereich mittels SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), die Sie bei der Registrierung im Portal erhalten haben einzusteigen.
  2. Wählen Sie die Menüpunkte "Accesso ai servizi" und dann "Pagamento pratiche online PagoPa".
  3. Wählen Sie "Nuovo pagamento".
  4. Wählen Sie den Tarif von Bozen.
  5. Wählen Sie den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, legen Sie ihn in den Warenkorb und bestätigen oder bearbeiten Sie die persönlichen Daten des Antragstellers.
  6. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den zu zahlenden Antrag.

Die Zahlungen können aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen werden, indem Sie auf die Schaltfläche "+" klicken.

  • mit "Paga online": Auf diese Weise zahlen Sie direkt von der Website aus, per Kreditkarte, Debitkarte usw.

oder

  • mit „Stampa avviso di pagamento”: drucken Sie sich den „avviso di pagamento“ aus. Somit haben sie die Möglichkeit über die auf der PagoPA-Website angegebenen elektronischen oder physischen Kanäle, d. h. Online-Systeme (Homebanking, App usw.), Bank, Post, angeschlossene Händler (Tabaktrafik) usw. zu zahlen.

Nach der Zahlung müssen Sie den Zahlungsbeleg ausdrucken und je nach Art des Antrages, entweder beim Kraftfharzeugamt, zusammen mit den vorgesehenen Dokumenten vorlegen.

Die einzige gültige Bestätigung ist die vom „portale dell’automobilista“ ausgedruckte, nicht die, die über den elektronischen oder physischen Kanal, über den die Zahlung erfolgt ist, erstellt wurde.

Um die Bestätigung zu drucken, müssen Sie:

1. auf den reservierten Bereich des „portale dell’automobilista“ zugreifen.

2. Wählen Sie den Punkt "I miei pagamenti" und den bezahlten Antrag.

3. Wählen Sie die Schaltfläche "+" und den Punkt "Stampa ricevuta di pagamento" (nur bei den über die Webseite bezahlten Anträgen vorhanden)

Eine ausführliche Anleitung für die Zahlungen finden Sie im Leitfaden zum neuen Zahlungssystem PagoPA. Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA.

Wenn Sie Hilfe bei Zahlungen über PagoPA benötigen, wenden Sie sich bitte an assistenza@mot-centroservizi-pagopa.it

Autowerkstätten welche Hauptuntersuchungen durchführen dürfen:

Die Hauptuntersuchungen dürfen von Autowerkstätten durchgeführt werden, die vom Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen dazu ermächtigt worden sind. Diese Autowerkstätten kann man durch die eigens dafür vorgesehenen Schilder, die außen angebracht werden müssen, erkennen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 31.07.2024, 19:30