Jugendarbeit > Förderung von Projekten
Allgemeine Beschreibung
Laut LG 13/83 gefördert werden vordergründig innovative und experimentelle Projekte und solche, bei denen die Jugendlichen selber die Protagonist/innen sind. Die Projekte haben ein Konzept, eine Zielsetzung, eine Zielgruppe, einen Zeitrahmen und einen Ort sowie eventuell Referent/innen. Jede Förderung ist durch den Beschluss Nr. 937 vom 12.11.2019 geregelt.
Priorität bei der Förderung haben Projekte, die
- durch Ideen und ehrenamtliches Engagement Jugendlicher entstehen;
- die Teilnahme junger Menschen am öffentlichen Leben fördern;
- kinder- und jugendgerechte Bildungsarbeit leisten;
- Schwerpunktthemen des Jugendförderungsprogrammes aufgreifen;
- Inputs zur kreativen Freizeitgestaltung geben;
- eine Vernetzung der TrägerInnen der Kinder- und Jugendarbeit fördern;
- die Jugendarbeit qualitativ weiterentwickeln;
- die lokale Jugendforschung stützen;
- eine Erweiterung der Zielgruppen der TrägerInnen ermöglichen.
Um Beiträge für Projekte können alle Träger der Jugendarbeit ansuchen,
- denen vorwiegend junge Menschen bis zum dreißigsten Lebensjahr angehören;
- welche kontinuierlich Kinder und Jugendliche im Sinne des LG 13/83 pädagogisch betreuen;
- welche ihren Sitz in Südtirol haben bzw. in Südtirol über eine Struktur verfügen und tätig sind;
- welche laut Satzung, Zielsetzung und Tätigkeit die Grundsätze der Jugendarbeit im Sinne des LG 13/83 befolgen, Dauerhaftigkeit gewährleisten und keine Gewinnabsicht verfolgen.
Beiträge beschränkt auf Projekte können auch Jugendinitiativen und Jugendgruppen gewährt werden, sofern:
- die Tätigkeit und das Programm den Zielsetzungen des LG 13/83, entsprechen;
- eine Person angegeben wird, die die Verantwortung für das Vorhaben übernimmt;
- damit eine größere Zahl von jungen Menschen angesprochen wird und das Programm nicht auf die organisierende Gruppe beschränkt bleibt.
Anspruchsberechtigt sind Einrichtungen, Organisationen und Personen, welche laut LG 13/83 Jugendliche begleiten.
Für das Ansuchen braucht es:
- die Beschreibung und Begründung des geplanten Projektes von der Idee bis zur Evaluierung;
- den Kostenvoranschlag;
- den Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der Einnahmen.
- Stempelmarke zu 16,00 €
- Aufgeklebt oder virtuelle Stempelmarke (Nummer und Datum auf das Ansuchen)
- oder: auf dem Ansuchen für die Befreiung laut welchem Gesetz Nr. optieren.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 05.08.2025, 12:09