Weiterbildung - Förderung von Projekten, Mitarbeiter:innen-Ausbildung und Investitionen der Bildungsausschüsse
Allgemeine Beschreibung
Bildungsausschüsse erhalten neben der Basisfinanzierung Finanzierungen für Projekte auf Dorfebene, für Mitarbeiter:innen-Ausbildung und für kleinere Investitionen, die für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendig sind.
Die Formulare für die Ansuchen von Projekten, Investitionen und Mitarbeiterinnenausbildung finden Sie am Ende dieser Seite.
Für die Abrechnung bereits eingereichter Projekte müssen Sie die unten aufgelisteten Formulare ausgefüllt an das Amt für Weiterbildung schicken.
Stempelmarke zu 16,00 Euro auf den Antrag. Stempelfrei sind ONLUS-Organisationen und jene, die im Landesverzeichnis eingetragen sind.
Für die Abrechnung ist keine Stempelmarke erforderlich.
- Landesgesetz Nr. 41 vom 07. November 1983 (Weiterbildung)
- Kriterien zur Förderung der Weiterbildung (siehe am Ende dieser Seite)
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 24.01.2025, 10:23