Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Anvertrauung an Einrichtungen von Minderjährigen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken

Ein Dienst der Südtiroler Bezirksgemeinschaften

Zu Favoriten hinzufügen

Allgemeine Beschreibung

Der Zweck der Anvertrauung von Minderjährigen mit psychischen/psychiatrischen Problemen an eine integrierte sozialpädagogisch  oder sozialtherapeutische Einrichtung besteht darin, eine Minderjährigen mit psychischen/psychiatrischen Problematiken vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung aufzunehmen. Der Minderjährige kann vollzeitig oder teilzeitig aufgenommen werden.

Typologien:

  • Integrierte sozialpädagogische  Wohngemeinschaften
  • Integrierte sozialpädagogische Tagesstätten
  • Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften

Die Notwendigkeit einer Anvertrauung wird vom gebietsmäßig zuständigen Sozial- und Gesundheitsdienst festgestellt und kann nur über diese erfolgen.

Die Herkunftsfamilie ist dazu verpflichtet, sich je nach Einkommens- und Vermögenssituation an den Kosten der Unterbringung in den Einrichtungen für Minderjährige zu beteiligen. Die Tarifberechnung wird vom gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengel durchgeführt. Zum Zweck der Ermittlung der Kostenmitbeteiligung zulasten der Betreuten laut DLH 30/2000 werden ausschließlich die allgemeinen und nicht auch die dem Landesgesundheitsfonds anzulastenden Kosten herangezogen.

Für Einsprüche gegen die Entscheidungen zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, sowie für Beschwerden über die Erbringung der Leistungen und auch in Streitfällen bezüglich der Einlieferung und stationären Unterbringung ist die Sektion Einsprüche des Landesbeirates für das Sozialwesen zuständig.

Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2022, 17:12