Pflegefamilien für Minderjährige
Allgemeine Beschreibung
Die Pflegefamilien bieten den Kindern oder Jugendlichen für eine Zeit lang einen Platz in ihrem Leben und in ihrem Zuhause an, begleiten sie mit Liebe und Verständnis, ohne den Anspruch zu erheben, die Persönlichkeit der jungen Menschen nach ihren eigenen Vorstellungen umzuformen. Sie stehen ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation sowie bei der Entwicklung ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Seite, indem sie ihnen ein geregeltes, familiäres Umfeld bieten, welches ihnen Sicherheit und Vertrauen vermittelt.
Die Entscheidung ein Kind aus einer anderen Familie aufzunehmen und diesem für einen gewissen Zeitraum Hilfe und Schutz zu bieten, zeugt von einer verantwortungsbewussten und aktiven Gesellschaft, die sich der Rechte der Minderjährigen, so wie auch das Recht der Kinder auch eine eigene Familie, bewusst ist.
Mit Unterstützung der zuständigen Sozialdienste halten die Pflegefamilien die Beziehungen zu den Herkunftsfamilien aufrecht und fördern die Wiedereingliederung der Minderjährigen in diese Familien. Diese Kontakte helfen den Pflegekindern bei der Identitätsfindung, der Klärung und Bewältigung ihrer ganz persönlichen Situation und Geschichte.
Im Unterschied zur Adoption ist die familiäre Anvertrauung zeitlich begrenzt. Die Pflegekinder bleiben Kinder ihrer leiblichen Eltern, welche somit weiterhin elterliche Verantwortung und elterliche Rechte als ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
Ausgehend von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder sowie der familiären Notlagen, gibt es verschiedene Formen der familiären Anvertrauung: Grundsätzlich unterscheidet man:
- vollzeitige Anvertrauung, d.h. die Minderjährigen leben für den Zeitraum der Anvertrauung bei der Pflegefamilie;
- teilzeitige Anvertrauung, d.h. die Minderjährigen befinden sich tagsüber oder für einige Stunden am Tag bei der Pflegefamilie und abends kehren sie in die eigene Familie zurück.
Die familiäre Anvertrauung kann weiters einvernehmlich, mit Einverständnis der Herkunftsfamilien bzw. der Erziehungsberechtigten, oder gerichtlich, mit Dekret des Jugendgerichtes, erfolgen.
Sowohl verheiratete oder zusammenlebende Paare als auch Einzelpersonen, mit oder ohne Kinder, haben die Möglichkeit eine Pflegefamilie zu werden.
Alle die daran interessiert sind mehr über dieses Thema zu erfahren oder sich bereit erklären möchten ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, können sich bei den örtlich zuständigen Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften oder des Betriebs für Sozialdienste Bozen melden. Allgemeine Informationen können auch im Amt für Kinder-und Jugendschutz und soziale Inklusion (Tel. 0471 41 82 31) eingeholt werden.
Die Informationsbroschüre zur familiären Anvertrauung von Minderjährigen, die in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kinder-und Jugendschutz und soziale Inklusion und VertreterInnen der Sozialdienste erarbeitet worden ist, enthält ebenfalls wichtige Grundlagen zum Thema und kann direkt bei den Sozialsprengeln sowie im Amt für Kinder-und Jugendschutz und soziale Inklusion angefragt, oder auch online abgerufen werden.
Die Pflegefamilie erhält eine monatliche Vergütung, die von der Form der familiären Anvertrauung abhängt und nicht an das steuerliche Einkommen gebunden ist. Die Aus-bezahlung dieser Vergütung erfolgt über die örtlich zuständigen Sozialsprengel. Bei außerordentlichen Spesen kann die Pflegefamilie um deren Rückerstattung ansuchen.
- Gesetz vom 4. Mai 1983, Nr. 184, in geltender Fassung, "Disciplina dell'adozione e dell'affidamento dei minori"
- Landesgesetz vom 21. Dezember 1987, Nr. 33 „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anvertrauung von Minderjährigen“
Die Informationsbroschüre zur familiären Anvertrauung von Minderjährigen, die in Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Familie, Frau und Jugend und VertreterInnen der Sozialdienste erarbeitet worden ist, enthält ebenfalls wichtige Grundlagen zum Thema und kann direkt bei den Sozialsprengeln sowie im Landesamt für Familie, Frau und Jugend angefragt, oder online abgerufen werden.
In Südtirol gibt es einige Vereine, die im Bereich der familiären Anvertrauung aktiv sind und Gelegenheit sowie Raum für Austausch und gegenseitige Hilfestellung für Pflegefamilien anbieten.
Informationen:
AI.BI. – Amici dei bambini
Eisackstraße 6, 39100 Bozen
Tel. 0471 30 10 36
Gemeinschaft Murialdo – Verein der Gemeinschaft der aufnehmenden Familien
Kennedystraße 96/1, 39055 Leifers
Tel. 0471 95 10 81
Verein Südtiroler Adoptiv- und Pflegeeltern
Dr.-Streier-Gasse 1/b, 39100 Bozen
Tel 0471 98 02 37
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 19.02.2020, 13:02