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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Facharztausbildung an vertragsgebundenen Einrichtungen im Ausland

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen finanziert in der Regel jedes Jahr, auf der Grundlage des Facharztbedarfs in Südtirol, Ausbildungsstellen an vertragsgebundenen Einrichtungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die Vergabe der Facharztausbildungsstellen erfolgt über einen öffentlichen Wettbewerb nach Titeln und Kolloquium. Die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbes schließen mit der Einrichtung einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten das im jeweiligen Bestimmungsland geltende kollektivvertraglich vorgesehene Gehalt. Die Autonome Provinz Bozen erstattet den Einrichtungen je nach Vertrag entweder die gesamten Personalkosten oder einen Teilbetrag davon.

WICHTIG: Mit der Annahme der Ausbildungsstelle verpflichten sich die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbes innerhalb von 10 Jahren nach Erlangen des Facharzttitels für 4 Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst der Autonomen Provinz Bozen Dienst zu leisten. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich die Begünstigte oder der Begünstigte, den Gesamtbetrag der während der Ausbildungszeit erhaltenen finanziellen Zuwendungen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, zurückzuzahlen.

 

a) Höchstalter von 57 Jahren,

b) Laureatsdiplom in Medizin und Chirurgie,

c) Befähigung zur Ausübung des Arztberufes,

d) Eintragung in das Berufsalbum einer Ärztekammer vor Ausbildungsbeginn,

e) Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises mindestens der Niveaustufe B2 erworben bis zum 30. Jänner 2025 (Informationen zum Zweisprachigkeitsnachweis finden Sie auf der offiziellen Webseite zur Zweisprachigkeitsprüfung). Darüber hinaus wird von den Ärztekammern im Ausland der Besitz eines Sprachnachweises für die deutsche Sprache B2 bzw. C1 eines Institutes als Zugangsvoraussetzung verlangt, um an der Sprachprüfung für Ärzte teilnehmen zu können, welche wiederum Voraussetzung dafür ist, die Ausbildungsstelle antreten zu können

f) nicht angeklagt bzw. keinen strafrechtlichen Verurteilungen unterzogen worden zu sein

 

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 29.10.2025, 14:56