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Wiedereintragung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern von historischem- und Sammlerinteresse mit und ohne Zulassung für den Straßenverkehr

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Anfragen um Wiedereintragung von Fahrzeugen von historischem- und Sammlerinteresse, werden Fall für Fall in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge begutachtet und es ist eine Onlinevormerkung notwendig (gehe auf der Schaltfläche "Merken Sie einen Termin vor").

  1. Kraftfahrzeuge von historischem- und Sammlerinteresse mit und ohne Zulassung für den Straßenverkehr sind der Kategorie der Fahrzeuge mit atypischen Eigenschaften zuzuordnen.
  2. Zur Kategorie der historischen Fahrzeuge ohne Zulassung für den Straßenverkehr zählen die Krafträder und Kraftfahrzeuge, die beim öffentlichen Kraftfahrzeugregisteramt gelöscht wurden, zum Zweck der Aufbewahrung in Museen oder in öffentlichen und privaten Räumlichkeiten, um mit den spezifischen und ursprünglichen Charakteristiken erhalten zu bleiben, die aber ihre technische Ausrüstung und Ausstattung betreffend nicht mehr zur Zulassung für den Straßenverkehr geeignet sind.

Wo?

Schalter für Fahrzeuge, Landesprüfstelle für Fahrzeuge, S. Schwarzstr. 40, 39100 Bozen.

ACHTUNGUm Zugang zum Schalter für Fahrzeuge zu erlangen, ist es notwendig auf dieser Webseite ein Termin online vorzumerken, siehe Schaltfläche "Merken Sie einen Termin vor".

Am Schalter ist es nicht notwendig eine Nummer zu nehmen, sondern man wird mit der Nummer aufgerufen, die bei der Vormerkung zugewiesen worden ist und in der Vormerkungsbestätigung zu finden ist (z.B. P-0001).

  • gültiger Personalausweis
  • Steuernummer
  • nicht EU-Bürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original oder sollte diese verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungbestätigung von der Post zur Erneuerung vorweisen
  • Ablichtung der neuen Eigentumsbescheinigung
  • Ablichtung des Fahrzeugscheines

Die Kosten für diese Operation kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, wird am Schalter mitgeteilt.

 

  • Artikel 60 der Straßenverkehrsordnung

Für den Antrag um Wiederzulassung eines von Amts wegen gelöschten Kraftfahrzeugs oder Kraftrades muss man das frühere Kenzeichen kennen, um mit diesem beim Kraftfahrzeugregisteramt (PRA) Duca d’Aosta-Allee Nr. 51, Bozen einen chronologischen Auszug beantragen zu können.

Die Wiederzulassung ist nur für Fahrzeuge möglich, die laut den Bestimmungen des Artikel 96 der Straßenverkehrsordnung und nicht wegen Verschrottung stillgelegt wurden.

Für die Wiederzulassung beim öffentlichen Kraftfahrzeugregisteramt (PRA) Duca d’Aosta Allee 52, Bozen, Tel. 0471 271001, benötigt man folgende Unterlagen:

  1. Ablichtung der Bescheinigung, dass es sich um ein Fahrzeug von historischem- oder Sammlerinteresse handelt, welche von folgenden Verbänden ausgestellt sein muss: A.S.I., Storico Lancia, Registro Italiano Fiat, Alfa Romeo, Storico F.M.I.,
  2. Bezahlung der Besitzsteuer für die letzten 3 Jahre, erhöht um 50%,

„istanza P.R.A.“ (bei einem Notar zu machen).

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Letzte Aktualisierung: 10.02.2025, 12:24