Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Bescheinigung A.T.P. für Kühl- und Gefrierguttransporte (ATP)

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zu Favoriten hinzufügen

Allgemeine Beschreibung

Das A.T.P. ist die Regelung für die Kühltransporte oder Transporte unter kontrollierter Temperatur von verderblichen Lebensmittel (die für den Verzahr durch Menschen vorgesehen sind).

A.T.P. ist die Abkürzung für Accord Transport Perissable und bedeutet "Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel" 

Die A.T.P.-Bestimmungen sind das Ergebnist eines europäischen Abkommens, das von verschiedenen Staaten Europas, darunter auch Italien unterschrieben wurde. Es regelt die Herstellung der isolierten Aufbauten der Fahrzeuge, die verderbliche Lebensmittel befördern und deren Betrieb.

Die A.T.P.-Bestimmungen bestimmen die Arten der verderblichen Lebensmittel, die unter kontrollierter Temperatur in dafür ausgestattene Fahrzeugen befördert werden müssen.

Folgende Lebensmittel gehören dazu:

  • Milch und Milchprodukte,
  • frisches und tiefgefrorenes Fleisch,
  • Fisch und Fischerzeugnisse,
  • Alle gefrohrenen under tiefgekühlten Lebensmittel (Speiseeis, Fruchsäfte, Gemüse, verarbeitete Produkte u.s.w.).
  • Niederschrift über die technische Abnahme (verbale di collaudo), diese wird nur bei den dazu ermächtigten spezialisierten Zentren ausgestellt und erneuert.
  • Vordruck TT 2119/BZ – der Eigentümer muss den Antrag ausfüllen und unterschreiben,
  • Protokoll der technischen Abnahme, ausgestellt von einem der dazu ermächtigten spezialisierten Zentren

Ausgaben für die Einreichung des Ansuchens:

  • Sekretariatsgebühren: Euro 9,00,
  • Stempelgebühr: Euro 32,00.

Man kann diese beim Schalter der Abteilung Mobilität, Rittner Straße 12, 39100 Bozen, bar oder mit Bancomatkarte bezahlen.

  • ATP-Übereinkommen, abgeschlossen in Genf am 1. September 1970, in Kraft getreten am 21. November 1976,
  • Gesetz vom 2. Mai 1977, Nr. 264,
  • Rundschreiben des Transportministers vom 18. Mai 2001, Nr. 793,
  • Ministerialdekret 1182 vom 28 Februar1984,
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 29. Mai 1979, Nr. 404.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025, 14:53