Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereine für die Bekanntmachung der Gesetze über den sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbau
Allgemeine Beschreibung
Die Beiträge werden jenen Körperschaften und Vereinen gewährt, die satzungsmäßig folgende Ziele verfolgen:
- die Bekanntmachung der Gesetze über den sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbau, um den Bürgern den Erwerb einer angemessenen Wohnung zu erleichtern;
- die Finanzierung von Studien, Forschungen und Tagungen auf dem Sachgebiet des öffentlichen geförderten Wohnbaues.
Die Beiträge können für folgende Tätigkeiten gewährt werden:
- fortlaufende Initiativen mit einjähriger Dauer;
- Einzelprojekte.
Die Beiträge werden im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften des 'de minimis' gewährt.
Körperschaften und Vereine, die:
- die folgenden Ziele verfolgen:
- die Bekanntmachung der Gesetze über den sozialen, geförderten und konventionierten Wohnbau, um den Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb einer angemessenen Wohnung zu erleichtern;
- die Durchführung von Studien, Forschungen und Tagungen auf dem Sachgebiet des öffentlich geförderten Wohnbaus und des sozialen Wohnbaus.
2. seit mindestens einem Jahr in diesem Bereich tätig sind.
3. den Kriterien des Buchstaben M) laut Landesgesetz 13/98 entsprechen
1. Antragformular für den Beitrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter und mit Stempelmarke: 070 Antrag Landesbeitrag Buchstabe M Förderung Initiativen Bekanntmachung Gesetze sozialer Wohnbau Finanzierung Studien Forschungen Tagungen
2. Den Anträgen für Beiträge für die jährliche Tätigkeit muss Folgendes beigelegt werden:
• Vorstellung der Körperschaft oder des Vereins, mit Angabe der ordentlichen Mitglieder, welche die eventuell anfallenden Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, sowie namentliche Nennung der Inhaber der laut Satzung vorgesehenen Ämter;
• beschreibender Bericht über die geplante Tätigkeit im Jahr der Antragstellung;
• Verzeichnis der für den Beratungs- bzw. Informationsdienst zuständigen Angestellten und freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Für letztere muss der Vertrag bezüglich des Auftrages beigelegt werden;
• aktuelle Fassung des Gründungsakts und der Satzung der Körperschaft oder des Vereins, wenn zum ersten Mal angesucht wird oder wenn Änderungen erfolgt sind.
3. Den Anträgen für Beiträge für einzelne Projekte muss Folgendes beigelegt werden:
• Bericht über das geplante Projekt;
• aktuelle Fassung des Gründungsakts und der Satzung der Körperschaft oder des Vereins, wenn zum ersten Mal angesucht wird oder wenn Änderungen erfolgt sind.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 29.05.2025, 17:56