Benutzung der Räumlichkeiten: Antrag
Allgemeine Beschreibung
Die Stadtgemeinde Bruneck überlässt im Konzessionswege Räumlichkeiten des Ragenhauses für kulturelle Zwecke (Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, usw.)
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siehe Anlage
- Beschluss Nr. 874/GA/26.11.2001;
- Beschluss Nr. 797/GA/22.12.2008
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 19:16