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Ermächtigung zur Abwesenheit von mehr als 6 Monaten von der geförderten Wohnung - Antrag

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Falls der Förderungsempfänger beabsichtigt, die geförderte Wohnung für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten zu verlassen (z. B. im Falle der Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwerwiegender Gründe familiärer oder beruflicher Art), muss er dafür eine Ermächtigung einholen.

Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnungsbau ausgestellt.

 

Ansuchen mit Stempelmarke zu 16,00 €

Unterlagen, welche die angegebene Begründung belegen, z.B. Arbeitsvertrag, Erklärung des Arbeitgebers, ärztliche Bestätigung, Trennungsurteil, u.s.w.

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 22.09.2023, 18:17