Trinkwassergebühr
Allgemeine Beschreibung
Die Gemeinde bzw. deren beauftragter Betreiber ist für die Versorgung mit Trinkwasser zuständig. Der Verbrauch des Trinkwassers wird durch Wasserzähler ermittelt. Die Gebühr richtet sich nach dem Verursacherprinzip und besteht aus einem Grundtarif und aus einem mengenabhängigen Tarif pro m³, welche von der Gemeinde festgelegt werden. Es sind verschiedene Nutzungsarten vorgesehen (Lieferung für den Haushalt, Lieferung für die Landwirtschaft, Lieferung für Gewerbe und Industrie u.s.w.), für welche die Gemeinde die Höhe der Tarife differenzieren können. Die Höhe des Tarifs kann auch in Bezug auf den Verbrauch gestaffelt werden. Für den erhobenen Wasserverbrauch wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.
Überprüfung Ihrer Position bezüglich des Trinkwasserdienstes
Über den Online-Dienst „Gebühren“ können Sie den Trinkwasserverbrauch in Ihrer Gemeinde überprüfen, wobei alle Wasserzähler und Ablesungen ersichtlich sind.
Sofern die Gemeinde diese Gebühr über den Schatzmeister kassiert, können fällige Rechnungen über Homebanking oder den Freccia-Vordruck bezahlt werden. Die Zahlungsform Homebanking steht vorerst nur den Kundinnen und Kunden der Südtiroler Sparkasse AG, der Volksbank und jenen der Raiffeisenkassen, welche dem Raiffeisenverband angehören, zur Verfügung.
Für den Zugang zu Ihren Trinkwasser-Daten und, sofern vorgesehen, für die Einzahung der Rechnungen benötigen Sie einen persönlichen E-Government-Account, bestehend aus Benutzername und Passwort. Der Account schützt Ihre Daten und Identität und kann für alle Online-Dienste dieser Gemeinde verwendet werden. Falls Sie noch keinen Account besitzen, beantragen Sie ihn bitte durch Anklicken „zum Dienst“, siehe unten „Anlagen – Online Dienste“.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
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die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8
Dekret des Landeshauptmanns vom 20. März 2006, Nr. 9
Gemeindebeschluss über die Genehmigung der Tarife
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Letzte Aktualisierung: 20.01.2021, 16:48