Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)
Allgemeine Beschreibung
Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit, digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden. Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.
Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden. Der Einheitsschalter SUAP stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Diese Bestätigung gilt als Befähigungsnachweis zur Aufnahme der Tätigkeit.
Besitz der moralischen Voraussetzungen gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 59/2010, Art. 71.
Im Lebensmittelbereich sind folgende beruflichen Voraussetzungen notwendig:
- erfolgreich abgeschlossener Besuch eines Berufslehrgangs für den Handel im Lebensmittelsektor, der von der Autonomen Provinz Bozen, der Autonomen Provinz Trient oder von einer Region eingerichtet oder anerkannt ist;
- mindestens zwei Jahre lang in den letzten fünf Jahren, auch mit Unterbrechung, als qualifizierter Angestellter im Verkauf oder in der Verwaltung oder in der Zubereitung von Lebensmitteln, in Betrieben des Lebensmittelsektors oder im Bereich der Verabreichung von Speisen und Getränken, die eigene Tätigkeit ausgeübt zu haben, oder als mitarbeitender Gesellschafter oder, im Falle eines Ehepartners, Verwandten oder Verschwägerten des Betriebsinhabers bis zum dritten Grad, als Mitarbeiter im Betrieb tätig gewesen zu sein; als Nachweis dafür ist die entsprechende Eintragung bei der gesamtstaatlichen Anstalt für Soziale Fürsorge (INPS) vorzulegen;
- Besitz des Diploms einer Oberschule oder eines Laureatsdiploms, auch dreijährig, oder einer anderen mindestens dreijährigen Schule mit Berufsausbildung, vorausgesetzt, dass im Lehrgang Unterrichtsfächer betreffend den Verkauf, die Zubereitung oder die Verabreichung von Lebensmitteln vorgesehen sind.
Alle nötigen Dokumente finden Sie unter "Formulare und Anlagen" der Handelsordnung.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2019, 10:33