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Gastgewerbliche Betriebe: Erlaubnis zur Führung

Vöran Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

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Allgemeine Beschreibung

Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Betriebes ist eine entsprechende Erlaubnis beim zuständigen Bürgermeister einzuholen.

Die Erlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt.

Als gastgewerbliche Betriebe gelten jene, die gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke verabreichen oder Gäste beherbergen.

Für folgende Betriebe besteht die Erlaubnispflicht:

  • Schankbetriebe (Bars, Cafès, Schenken, Bier-, Weinlokale usw.);
  • Speisebetriebe (Jausenstationen, Gasthäuser, Restaurants, Pizzerie usw.);
  • gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe (Garnis, Pensionen, Gasthöfe, Motels, Residences usw.);
  • nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe (Berggasthäuser, Campings, Ferienhäuser- und Wohnungen, Jugendherbergen usw.);

Zusammen mit der Ausstellung der Erlaubnis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes nimmt der Bürgermeister die Einstufung des Betriebes aufgrund der vorhandenen Qualitätsstandards vor. Das entsprechende Einstufungsformular ist in der Gemeinde erhältlich.

Auch für die Rechtsnachfolge in der Nutzung eines gastgewerblichen Betriebes, aufgrund eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden oder von Todes wegen, ist die entsprechende Erlaubnis des Bürgermeisters einzuholen.

Jede zeitweilige Schließung des Betriebes muss dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Dauer der Schließung anzugeben ist.

Wird ein gastgewerblicher Betrieb aufgelassen, so ist dies der Gemeinde innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.

  • Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Erlaubniswerbers;
  • berufliche Befähigung des Erlaubniswerbers;
  • Verfügbarkeit und Eignung der Betriebsräume.

Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:

Drei Stempelmarken zu Euro 16,00 und Euro 50,00 für die Registrierung im Lebensmittelbereich.

Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

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Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 19:13