Öffentliche Veranstaltungen
Allgemeine Beschreibung
Für Unterhaltungsveranstaltungen die an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stattfinden mit einer Höchstdauer von zwei Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters einzuholen.
Der Veranstalter muss für die Bereitstellung eines angemessenen Ordnungs- und Rettungsdienstes sorgen und der Verschmutzung der Umwelt vorbeugen. Außerdem sind die hygienisch–sanitären Vorschriften zu beachten.
Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als zwei Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie jene für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen bei der Landesverwaltung in Bozen beantragt werden.
- Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters;
- Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
- Meldung Tätigkeitsbeginn bei der Verabreichung von Speisen und Getränken;
- Konformitätserklärung bei Veranstaltungen im Freien.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 23.01.2020, 18:57